Der BVL - Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. fordert die KMK und die Länderregierungen erneut auf, für eine Chancengleichheit für Legastheniker und Dyskalkuliker im Bildungssystem zu sorgen. Es ist dringend erforderlich, dass einheitliche schulrechtliche Regelungen für die betroffenen Kinder geschaffen werden. Die schulrechtlichen Regelungen in den Ländern verstoßen gegen das Grundgesetz.
Aufstieg durch Bildung – für Schülerinnen und Schüler mit einer Teilleistungsstörung bleibt es eine Illusion. Der BVL (Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.) fordert die KMK und die Länderregierungen erneut auf, für eine Chancengleichheit für Legastheniker und Dyskalkuliker im Bildungssystem zu sorgen.
Es ist dringend erforderlich, dass einheitliche schulrechtliche Regelungen für die betroffenen Kinder geschaffen werden. Die schulrechtlichen Regelungen in den Ländern verstoßen gegen das Grundgesetz, da insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie keinen begabungsberechten Schulabschluss erreichen, weil auf ihr Handicap keine Rücksicht genommen wird.
„Die Länder sind rechtlich dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass eine Chancengleichheit im Bildungssystem gewährleistet wird“, fordert Dr. Johannes Mierau, Rechtsanwalt aus Würzburg. „Die Erlasse oder Verwaltungsvorschriften in den Ländern für Schüler mit den Teilleistungsstörungen Legasthenie und Dyskalkulie bedürfen dringend einer Überarbeitung, um den Rechtsanspruch auf Chancengleichheit und freie Berufswahl zu erfüllen. Ohne finanziellen Aufwand und mit sofortiger Wirkung könnten für die betroffenen Schüler Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ihr Handicap ausgleichen und ihnen einen begabungsgerechten Schulabschluss ermöglichen“, so Dr. Mierau.
Auf dem 16. Bundeskongress des BVL Anfang Oktober in Berlin hat Dr. Mierau eine Musterverordnung über die Gewährung eines Nachteilsausgleichs und Notenschutzes für Schülerinnen und Schüler mit einer anerkannten Teilleistungsstörung vorgestellt und ist dabei auf sehr positive Resonanz gestoßen. Diese Verordnung könnte sofort - ohne den Staat finanziell zu belasten - bundesweit umgesetzt werden. „Wir haben kein Verständnis mehr dafür, dass man erst einen Bildungsgipfel einberufen muss, um zu klären, was zu tun ist. Sachverhalte, die klar auf der Hand liegen und ohne großen Aufwand umgesetzt werden können, werden nicht aufgegriffen. Wie lange will man in der Bildungspolitik noch tatenlos zuschauen, wenn jährlich über 10% aller Schüler in unserem Schulsystem scheitern. Müssen erst Rechtsanwälte Wege aufzeigen, wie unseren Kindern einfach und zielgerichtet geholfen werden kann“, beklagt die BVL-Bundesvorsitzende Christine Sczygiel.
Weitere Informationen zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., über die Rechte von Legasthenikern und Dyskalkulikern sowie über die Musterverordnung sind im Internet unter *bvl-legasthenie*abrufbar.
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Über den Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.
Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. besteht seit über 30 Jahren und ist eine Interessenvertretung von Betroffenen und deren Eltern sowie von Fachleuten (Pädagogen, Psychologen, Ärzten, Wissenschaftlern und im sozialen Bereich Tätigen), die sich in Theorie und Praxis mit der Legasthenie und Dyskalkulie auseinandersetzen. Er trägt dazu bei, dass gesetzliche Grundlagen und wissenschaftliche sowie praktische Möglichkeiten der Hilfe in allen Bundesländern geschaffen und verbessert werden. Durch persönliche Beratung, Informationsschriften und Hinweise auf geeignete Literatur sollen die Eltern die Schwierigkeiten ihrer betroffenen Kinder besser verstehen lernen. Der BVL fördert durch wissenschaftliche Kongresse und Veröffentlichungen die Forschung und den wissenschaftlichen Dialog unter Fachleuten aller beteiligten Disziplinen. Durch Informationen und Zusammenarbeit mit den Medien macht der BVL die Probleme der Legastheniker und Dyskalkuliker bekannt.
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