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2:16 Uhr
27.04.2024

BGH bestätigt: Widerrufsbelehrung der Gallinat Bank AG war falsch!
Kreditnehmer müssen das aufgenommene Darlehen nicht zurückzahlen.

Im vorliegenden Fall schlossen die von der Anwaltskanzlei Arnold vertretenen Anleger im Jahr 2001 eine Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds ab. Gleichzeitig nahmen die Anleger einen Kredit bei der Gallinat Bank AG auf, um so die Beteiligung finanzieren zu können. Dabei fanden die Gespräche, die zum Abschluss der Beteiligung und dem Kredit führten, in der Wohnung der Anleger statt.

2007 sollten die Anleger einen neuen Darlehensvertrag mit der Gallinat Bank AG unterschreiben. Dabei versuchte die Gallinat Bank AG die Anleger mit einer sog. Nachbelehrung auf das Widerrufsrecht hinzuweisen.

Nachdem sich die Anleger 2009 an die Anwaltskanzlei Arnold wandten, erklärten die Anwälte für die Anleger den Widerruf des Darlehens. Nach der Überzeugung der Anwaltskanzlei Arnold war sowohl die Widerrufsbelehrung des ursprünglichen Vertrags aus dem Jahr 2001 als auch die Nachbelehrung aus dem Jahr 2007 falsch. Die Anleger wurden nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt.

Da die Gallinat Bank AG weiter darauf bestand, dass der Kredit zurückgezahlt wird, verklagte die Gallinat Bank AG die Anleger.

Das Landgericht Dresden wies die Klage der Gallinat Bank AG am 04.01.2010 ab. Die von der Gallinat Bank AG eingelegt Berufung wurde vom Oberlandesgericht Dresden am 19.10.2010 ebenso zurückgewiesen. Daraufhin legte die Gallinat Bank AG Revision zum Bundesgerichtshof ein. Nachdem der BGH die Gallinat Bank AG deutlich darauf hingewiesen hat, dass für die Klage keinerlei Erfolgschancen bestehen, nahm die Gallinat Bank AG nun die Revision zurück. Damit ist das Urteil des Oberlandesgerichts Dresden rechtskräftig!

Es steht höchstrichterlich fest, dass die Widerrufsbelehrung der Gallinat Bank AG in diesem Verfahren unwirksam war und die von der Anwaltskanzlei Arnold vertretenen Anleger nichts mehr an die Bank zahlen müssen. Stattdessen muss die Bank alle Sicherheiten sofort an die Anleger zurückgeben und auch einen Großteil der bislang erbrachten Zahlung an die Anleger erstatten.

Alle Anleger, die sich ebenso an geschlossenen Immobilienfonds beteiligt haben und die Beteiligung über die Gallinat Bank AG haben finanzieren lassen, sollten sich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei wenden und ihre Ansprüche prüfen lassen. Die Anwaltskanzlei Arnold, mit Büros in Dresden und Berlin, ist seit vielen Jahren auf das Anlegerschutzrecht spezialisiert und kann auf die Erfahrung aus einer Vielzahl von Referenzfällen zurückgreifen.

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