Jeder Versicherte hat die Möglichkeit, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Beschwerde einzureichen, wenn er mit seiner Versicherung unzufrieden ist. Dies gilt für alle Versicherungsarten, egal ob Unfall-, Haftpflicht- oder Krankenversicherung. Einmal im Jahr veröffentlicht die BaFin eine entsprechende Beschwerdestatistik. Das Finanzportal geld*stellt die Ergebnisse der aktuellen Statistik vor.
Die unternehmensindividuelle Beschwerdestatistik der BaFin ist nach Versicherungssparten aufgeschlüsselt und vermittelt auf diese Weise einen Eindruck von der Zufriedenheit oder auch Unzufriedenheit der Versicherten in Bezug auf bestimmte Bereiche. Aus den Zahlen lässt sich jedoch nicht ablesen, ob beispielsweise Kunden, die eine günstige Hausratversicherung ( **geld*/hausratversicherung.html rel= nofollow >**geld*/hausratversicherung.html ) haben, mit ihren Versicherungsgesellschaften genauso zufrieden sind wie Versicherte mit teureren Tarifen.
Im Bereich der Hausratversicherungen sahen lediglich 0,95 von 100.000 Versicherten Anlass zur Klage. Nur Unfallversicherungen schnitten mit 0,83 Beschwerden noch besser ab. In Bezug auf die Krankenversicherung kamen 5,02 Beschwerden auf 100.000 Versicherte, damit erreichte diese Sparte die schlechtesten Ergebnisse.
Wer mit seiner Versicherung nicht zufrieden ist, kann sich nicht nur an die BaFin wenden, sondern auch an eine Versicherungsombudsstelle, die als neutrale und vor allem kostenlose Schlichtungsinstanz fungiert. Sie prüft die Beschwerden, vermittelt zwischen den Parteien und kann verbindliche Empfehlungen aussprechen.
Weitere Informationen: *blog.geld*/allgemeines/beschwerdestatistik-hausratversicherungen-haben-die-zufriedensten-kunden/332687.html rel= nofollow >blog.geld*/allgemeines/be..*nsten-kunden/332687.html
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