In Zeiten der Finanzkrise ist Sparen angesagt. Eine Möglichkeit, selbst bei der privaten Krankenversicherung ein paar Euro monatlich gut zu machen, ist ein Tarif mit Selbstbehalt. Dieser muss jedoch immer erst ausgeschöpft werden, ehe Ansprüche an die Krankenkasse geltend gemacht werden können. Das Versicherungsportal **private-krankenversicherung* rel= nofollow >**private-krankenversicherung* informiert, welche Sonderregelungen es bei den verschiedenen Krankenkassen gibt, die ungeachtet des Selbstbehalts spezielle Leistungen für die Versicherten ermöglichen.
Die Klauseln bezüglich des Selbstbehalts unterscheiden sich bei den Privatversicherern je nach Tarif. Im BONUS CARE CLASSIC und ADVANCE (PLUS) Tarif mit jährlicher Selbstbeteiligung der Münchner Verein Krankenversicherung erhalten Kunden im Falle von bestimmten, festgelegten Krankheiten wie Herzinfarkt und Schlaganfall einen pauschalen Betrag von jeweils 480 oder 960 Euro. Eine ähnliche Pauschale kann bei der HanseMerkur Krankenversicherung im Falle einer Hausgeburt geltend gemacht werden.
Ebenso variieren die Regelungen für Vorsorgeleistungen im Vergleich ( **private-krankenversicherung*/vergleich/ rel= nofollow >**private-krankenversicherung*/vergleich/ ) der einzelnen Tarife mit Selbstbehalt. Einige Versicherer bedienen sich dabei eines Bonussystems. Nach einem Kalenderjahr ohne beanspruchte Leistungen, erhält der Kunde einen Gutschein oder eine Pauschale für Vorsorgeuntersuchungen, ohne dass dabei der Selbstbehalt mit einbezogen oder die Beitragsrückerstattung beeinträchtigt wird. Ein entsprechendes System gibt es bei der HanseMerkur und der Central Krankenversicherung. In höherwertigen Tarifen sind Vorsorge-Checks trotz Eigenanteil meist kostenlos. Die Axa Krankenversicherung bietet diese Leistung jedoch auch in ihrem günstigeren EL BONUS-N Tarif. Im PRIMO SB Tarif der Halleschen Krankenversicherung erfolgt dagegen keine Kostenerstattung, solange der Selbstbehalt nicht völlig ausgeschöpft ist.
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