Genauso wie Autos werden auch Motorräder in Schadenfreiheitsklassen (SF-Klassen) eingestuft. Dies gilt sowohl bei der Motorradhaftpflichtversicherung, als auch bei der Motorradvollkaskoversicherung.
Der Schadenfreiheitsrabatt gibt dabei Auskunft über die tatsächlich gefahrenen, schadenfreien Jahre, die - in einen Prozentsatz umgerechnet - die Versicherungsprämie in der Motorradversicherung in ihrer Höhe festlegen. Der Schadenfreiheitsrabatt ist dabei als eine von der Schadenfreiheit abhängige Vergünstigung der Versicherungsprämie zu betrachten. Je größer der Zeitraum ohne Schaden ist, desto stärker wird die zu zahlende Prämie in der Motorradversicherung reduziert. Eine Einschränkung besteht jedoch dahingehend, dass nur schadenfreie Jahre berücksichtigt und angerechnet werden, in denen ein Kraftfahrzeug auf den eigenen Namen versichert war.
Die aktuellen Empfehlungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zur Einteilung der Schadenfreiheitsklassen in der Motorradversicherung können Sie unter folgendem Link einsehen: **gdv-dl*/typklassenverzeichnis.html rel= nofollow >**gdv-dl*/typklassenverzeichnis.html .
Im Normalfall wird die Motorradversicherung bei schadenfreiem Verlauf zu Beginn des nächsten Versicherungsjahres in der SF-Klasse um eine Stufe angehoben, wodurch die Prämie günstiger wird. Ist jedoch während des abgelaufenen Jahres ein über die Versicherung reguliertes Schadenereignis eingetreten, wird die Motorradversicherung zu Beginn des neue Versicherungsjahres nach einer festgelegten Rückstufungstabelle der jeweiligen Motorradversicherung neu eingestuft.
Es bestehen dabei für Motorradhaftpflichtversicherung und Motorradvollkaskoversicherung unterschiedliche Rückstufungssätze, die aus dem jeweiligem Bedingungswerk entnommen werden können.
Die Verbandsempfehlungen stellen einen groben Überblick zu den Schadenfreiheitsklassen in der Motorradversicherung dar. Da die Versicherer diese Empfehlungen jedoch nicht zwangsläufig übernehmen, können Prozentsätze und Tarifjahre variieren. Daher empfiehlt sich grundsätzlich eine regelmäßige Überprüfung der Motorradversicherung sowie ein Einblick in den Versicherungsschein der aktuellen Police zur Motorradversicherung.
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