Im Rahmen einer privaten Krankenversicherung gelten die individuellen Vertragskonditionen. Unter bestimmten Voraussetzungen profitieren Versicherte von Beitragsrückerstattungen. Entsprechende Tarife können erfolgsabhängige oder erfolgsunabhängige Rückerstattungen vorsehen. Das Versicherungsportal private-krankenversicherung*stellt die beiden Möglichkeiten genauer vor.
Eine private Krankenversicherung ( **private-krankenversicherung*/ikk rel= nofollow >**private-krankenversicherung*/ikk ) kann mit einigen Vorteilen verbunden sein, und zwar nicht nur in Bezug auf den Patientenstatus. So sind etwa erfolgsabhängige oder erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen möglich.
Bei erfolgsabhängigen Beitragsrückerstattungen wird der Versicherte zu einem bestimmten Prozentsatz am Erfolg des Geschäftsjahres beteiligt. Hat das Unternehmen also im Vorjahr Überschüsse erwirtschaftet, so werden Beitragsanteile an die Versicherten zurückerstattet. Solche Ergebnisse können entstehen, wenn beispielsweise Betriebs- und Verwaltungskosten geringer ausfallen als geplant oder wenn die Beiträge relativ vorsichtig angesetzt wurden. Zudem können sich höhere Erträge aus den Vermögensanlagen positiv auswirken.
Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattungen werden von den Unternehmen unterschiedlich gehandhabt. Üblich sind zum Beispiel einmalige beziehungsweise dauerhafte Senkungen der Beiträge oder Auszahlungen in Form eines monatlichen Bonus. In manchen Fällen werden die Rückerstattungen auch jährlich geleistet.
Erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen ergeben sich – sofern dies vertraglich festgelegt wurde –, wenn Versicherungsnehmer im Vorjahr keine Versicherungsleistungen in Anspruch genommen haben. Im Einzelfall können Versicherte am Ende des Jahres abwägen, ob sich eine Erstattung der gesammelten Rechnungen lohnt oder ob die Beitragsrückerstattung die günstigere Variante darstellt.
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