(Berlin, 30.04.2012) Die staatliche KfW-Bank vergibt Förderungen für verschiedene Maßnahmen, die eine insgesamt viel günstigere Immobilienfinanzierung möglich machen – egal ob für den Erwerb oder Neu-, An- oder Umbau einer Immobilie. Wer sich rechtzeitig und ausreichend über die Fördermöglichkeiten informiert, kann so nicht unerhebliche Summen sparen und trotz Wunschimmobilie schon in wenigen Jahren wieder schuldenfrei sein. In 2012 weitet die KfW-Bank die Förderungen für Wohngebäude-Sanierungen nochmals aus. Mit dem neuen Fördersegment „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ (Gültigkeit ab 1.4.2012) hat der Förderberechtigte die Möglichkeit, vergleichsweise einfach und trotzdem unter individueller Berücksichtigung der Gebäudekultur von erweiterten Förderungen für die Sanierung von Baudenkmälern und „besonders erhaltenswerter Bausubstanz“ zu profitieren. Für die genaue Beurteilung steht eine Reihe mit anerkannten Experten zur Verfügung, die dem Antragsteller entsprechend zur Seite stehen.
Die energetische Sanierung rechnet sich
Die erweiterten wohnwirtschaftlichen Förderprogramme sollen die nachhaltige Zukunftsfähigkeit bestehender Wohnimmobilien sichern. Mit den Programmen 151 und 152 nun können Eigentümer von bewohnten Baudenkmälern bzw. „sonstigen besonders erhaltenswerten, bewohnten Bausubstanzen“ nach der Einstufung der aktuellen Denkmalschutzgesetze für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung Förderungen beantragen. Hierbei wird die Wohneinheit erstmals eigenständig als Einzelfall betrachtet. Dies ist besonders dann von Bedeutung, wenn aufgrund der Erhaltungsvorschriften historischer Bausubstanz energetische Sanierungsmaßnahmen nicht in vollem Umfang (wie z.B. bei neueren Wohnimmobilien) möglich sind. Das mögliche Sanierungspotenzial wird dabei von Fachleuten (sog. „Energieberater im Denkmal“) ermittelt und nach Förderfähigkeit beurteilt. So können beispielsweise kulturell besonders wertvolle Fassaden trotz einer energetischen Sanierung beibehalten werden.
Was genau wird in welchem Umfang gefördert?
Zunächst einmal muss das bewohnte Gebäude der Einstufung einer „besonders erhaltenswerten Bausubstanz“ bzw. eines Denkmals lt. den geltenden Denkmalschutzgesetzen entsprechen. Eine Förderung ist dann nicht mehr allein vom Erreichen eines bestimmten Wertes für den Primärenergiebedarf abhängig, sondern kann ersatzweise auch durch Nachweis ausschöpfender Maßnahmenfülle Förderfähigkeit erlangen. Das bedeutet, dass eine Förderung auch dann beansprucht werden kann, wenn der Referenzwert für den Primärenergiebedarf nicht erreicht wird, das Sanierungspotenzial des Gebäudes aber unter Beachtung der Erhaltungswürdigkeit ausgeschöpft wurde. Die Förderung zielt insbesondere auf einen verbilligten Kredit bis max. 50.000 Euro Darlehenssumme bei Einzelmaßnahmen und max. 75.000 Euro je Wohneinheit ab. Eine anfängliche Tilgungsaussetzung ist dabei generell möglich. Die Grundlage für die Ermittlung des Darlehensbetrages bildet dabei die Sanierungsinvestition inklusive Nebenkosten. Besteht nicht die Notwendigkeit einer Kreditaufnahme, kann ggf. ein Direktzuschuss bei der KfW beantragt werden (Programmnummer 430).
Wie kann die Förderung erlangt werden?
Die Voraussetzungsprüfung sowie die Beantragung der Förderung über die Hausbank des Förderberechtigten müssen von Beginn einer Sanierungsmaßnahme erfolgen. Zu beachten sind die Notwendigkeit eines von einem anerkannten Sachverständigen unterzeichneten Antragsformulars sowie die weiteren notwendigen Anlagen. Direktzuschüsse müssen direkt vom Förderberechtigten bei der KfW beantragt werden. Die anerkannten Sachverständigen werden unter der Bezeichnung „Energieberater im Denkmal“ in einer Expertenliste veröffentlicht – weitere Information gibt es bei der KfW.
Fazit und weitere Fördermöglichkeiten
Das neue Förderprogramm „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ ermöglicht Förderungen für energetische Wohnraumgestaltung unter Berücksichtigung der baukulturellen Bedeutung. Die möglichen Einsparungen bei der Finanzierung durch Inanspruchnahme der Förderkredite sind bemerkenswert: Es lohnt sich in jedem Fall, die Voraussetzungen zu prüfen. Weitere Förderungen der KfW zielen auf ähnliche Maßnahmen (energetische Sanierungen oder der Neubau von besonders energiesparenden Gebäuden) bei anderen Gebäudearten ab oder haben andere Zielsetzungen, wie barrierefreies Wohnen oder „Altersgerechtes Haus“ für umfassende Modernisierungen. Der finanzielle Spielraum für Immobilienfinanzierungen kann durch die Inanspruchnahme von Förderungen erheblich erweitert werden und führt letzten Endes zu schnellerer Entschuldung. Die vorausgehende, möglichst umfassende Information ist deshalb jedem Immobilieninteressenten zu empfehlen – dies ist auch für den Interessenten kostenlos möglich bei der KfW selbst oder beim einschlägigen Fachportal *immokredit24* im Internet.