Solange die Miete jeden Monat pünktlich bezahlt wird und die Mietwohnung keine Mängel aufweist, steht einem guten Verhältnis zwischen Mietern und Vermietern in der Regel nichts im Weg. Dies kann sich jedoch ändern, wenn der Vermieter beschließt, Modernisierungsmaßnahmen durchzuführen. Das Immobilienportal myimmo*informiert über einen entsprechenden Rechtsstreit.
Wenn Vermieter eine Modernisierung der Heizung ( **myimmo*/ratgeber/immobilien-lexikon/heizung rel= nofollow >*myimmo*/ratgeber/immo...immobilien-lexikon/heizung ) planen, müssen sie ihren Mietern dieses Vorhaben sowie die jeweiligen Maßnahmen fristgerecht ankündigen. In einem Rechtsstreit bezüglich des Einbaus einer modernen Zentralheizungsanlage, den der betreffende Mieter nicht dulden wollte, entschied das Amtsgericht Frankfurt am Main zugunsten des Vermieters.
Der Vermieter hatte angekündigt, dass die alten Nachtspeicheröfen, die in dem Wohnhaus seit den 70er-Jahren in Betrieb waren, durch eine Zentralheizung ersetzt werden sollten. Der Mieter war mit diesem Vorhaben nicht einverstanden und weigerte sich, der Modernisierungsmaßnahme zuzustimmen.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass es sich bei dem Vorhaben des Vermieters um eine vorausschauende und wirtschaftlich sinnvolle Maßnahme handle, die der Reduzierung des Heizenergieverbrauchs sowie der Senkung der Heizkosten diene. Darüber hinaus sehe die Energieeinsparverordnung ohnehin eine Umstellung alter Heizungssysteme innerhalb bestimmter Fristen vor. Der Mieter habe die Modernisierungsmaßnahme deshalb zu dulden, selbst wenn eventuell erhöhte Kosten auf ihn zukommen könnten.
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