In der derzeitigen Arbeitsmarksituation stellt eine Selbstständigkeit eine wichtige Alternative zur Festanstellung dar. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit erhalten höhere Zuschüsse zu den Kosten von Beratungsleistungen in der Nachgründungsphase. Das Programm „Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose“ wird von der KfW-Mittelstandsbank durchgeführt. Von den Beratungskosten können 90 % des Beratungshonorars als Zuschuss gezahlt werden. Der Zuschuss beträgt maximal 3.600 EUR.
Die Existenzgründerhilfe führt im Rahmen des „Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose“ Beratungen in der Nachgründungsphase durch. Gefördert werden alle organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Sachverhalte, die zur Steigerung der Wettbe-werbsfähigkeit von Existenzgründern führen. Auf den Zuschuss besteht kein Rechtsanspruch.
Unter der kostenfreien Servicehotline der Existenzgründerhilfe 0800/ 400 40 10, den zehn Beratungszentren in Berlin/Brandenburg und Sachsen oder im Internet unter *existenzgruenderhilfe*können interessierte Gründer weitere Informationen zur Durchführung des „Gründercoaching Deutschland für Arbeitslose“ erhalten.