ThinkTank-Meeting von GermanBoardRoom thematisiert Anforderungen an professionelle Aufsichtsratstätigkeit
Düsseldorf, 23. Februar 2010
Die German Board Room GmbH ( GBR ) ist ein unabhängiger Dienstleister für Mandatsträger in Aufsichtsgremien deutscher Unternehmen und Organisationen. Die Mission von GBR ist es, Aufsichtsräte zu unterstützen und ihre Arbeit im In- und Ausland sicherer zu machen. Regelmäßig werden auf der Website *germanboardroom*neue Informationen und Hinweise für Aufsichtsräte veröffentlicht. ThinkTank-Meetings sind Treffen des GBR-Leitungsteams mit den GBR.Advisors und interessierten Gästen.
Der Koalitionsvertrag der Parteien der Bundesregierung verweist in der Aussage ‚Wir unterstützen die Professionalisierung der Aufsichtsratsarbeit auf weiteren, dringenden Handlungsbedarf, so Peter H. Dehnen, Geschäftsführender Gesellschafter der GermanBoardRoom GmbH. Allerdings sehen die Parteien den Handlungsbedarf hauptsächlich in Punkten, die auf der aktuellen Analyse der Finanzkrise beruhen, wie: Mitspracherecht der Hauptversammlung bei Vorstandsvergütungen, der Wartefrist für den Wechsel von Vorstandsmitgliedern in den Aufsichtsrat und der Größe der Aufsichtsgremien überhaupt.
Die Herausforderungen und Themen für Aufsichtsräte sind aber wesentlich komplexer und die tatsächlichen Qualitätsanforderungen an Mitglieder von Aufsichtsgremien gehen viel weiter als es der Koalitionsvertrag andeutet. Zeitungen wie die FTD bringen es auf den Punkt: Die Zeit der Kaffee- und Abnickrunden ist vorbei titelte des Medium einen Artikel über die Folgen eines hohen Schadensersatzurteils. ( **ftd*/karriere-management/recht-steuern/:recht-steuern-schlechte-aufsichtsraete-muessen-zahlen/50048324.html rel= nofollow >*ftd*/karriere-managem...essen-zahlen/50048324.html )
Die Anforderungen an Aufsichtsräte wurden auch durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) (veröffentlicht im Bundesanzeiger: **bgbl*/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start= rel= nofollow >*bgbl*/Xaver/start.xav...ndesanzeiger_BGBl&start= *%5B@attr_id=%27bgbl109s1102.pdf%27%5D) erhöht. Dort wird u.a. festgelegt, dass bei kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung verfügen muss.
Qualifizierung des Aufsichtsrats-Teams
Das kann sicherlich nicht die einzige Mindestanforderung an die Fachqualifikation eines Aufsichtsrats sein, so Peter H. Dehnen. Immerhin geht es doch darum, Chancen, Risiken zu erkennen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und deren Umsetzung zu begleiten und zu kontrollieren. Dies gelingt nur einem Aufsichtsgremium, das über die angemessenen fachliche und soziale Kompetenz verfügt - und gerade als Team seine Stärken zeigt.
Damit ein Aufsichtsgremium diese Fähigkeiten entwickeln kann, ist eigentlich ein Soll-Profil des Aufsichtsrates erforderlich. Während Vorstandsmitglieder ihre fachliche und persönliche Qualifikation nachweisen müssen, ist dies für Aufsichtsräte eher unüblich. Und erst ein auf die Bedürfnisse und Anforderungen des konkreten Unternehmens hin entwickeltes Profil gibt die erforderlichen Hinweise, welche Art der Weiterbildung für die vorhandenen Aufsichtsratsmitglieder im Sinne der weiteren Qualifizierung erforderlich und/oder sinnvoll ist.
In wieweit der Aufsichtsrat für seine Aufgaben qualifiziert ist, soll nicht in einer Krise zu Tage treten, sondern in einer effektiven Alltagsarbeit. Der deutsche Corporate Governance Kodex fordert, der Aufsichtsrat solle regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit überprüfen . Damit eine solche Selbst-bewertung konkrete Anhaltspunkte ergibt, ist Offenheit, Selbstkritik und Optimierungs¬anspruch der Aufsichtsratsmitglieder gefragt. Für die Vorbereitung und Begleitung einer solchen Effizienzprüfung ist GermanBoardRoom mit seinen in vielfältigen Branchen und Funktionen erfahrenen GBR.Advisors besonders geeignet. So wird die Selbstbewertung aufschlussreich und ermöglicht entsprechende Handlungsempfehlungen.
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