Die Bundeskommission für Arbeitnehmerschutz (BukAs) startet am 01. Juni 2010 die erste bundesweite Mobbing-Meldestelle. Betroffene von Mobbing können sich persönlich oder per e.mail an die BukAs wenden, Vorfälle über einen vorgefertigten Meldebogen melden und werden fachkundig beraten.
Die Bundeskommission für Arbeitnehmerschutz verfügt über ein fundiertes, ganzheitliches Konzept zur Hilfe für Betroffene und Interventionsmöglichkeiten am Arbeitsplatz um Konflikte dauerhaft zu lösen. Durch die Zusammenarbeit mit Gutachtern, Psychologen, Juristen, Mediatoren und anderen hochspezialisierten Fachkräften werden sowohl akute Fälle betreut, als auch Präventivkonzepte erarbeitet.
Mehr Informationen erhalten Sie unter: *arbeitnehmerschutz*
Wir sind telefonisch erreichbar unter 089/ 51 11 47 75
FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR FALLMELDUNG
Wer kann Fälle melden?
Fallmeldungen mittels Meldebogen können ausschließlich von betroffenen, volljährigen Personen durchgeführt werden.
Betroffene Minderjährige können die Fallmeldung im Einvernehmen mit einem Erziehungsberechtigten abgeben.
Warum sind Fallmeldungen so wichtig und welchen Nutzen haben sie?
Um Betroffene bestmöglich beraten zu können, brauchen die Betreuer der BukAs einen Überblick über die Situation. Damit die Hilfe möglichst schnell erfolgen kann, wurde ein Fallmeldebogen von der BukAs vorbereitet.
Was passiert mit der Fallmeldung?
Die Fallmeldung bietet den Prüfern und Betreuern der BukAs die entscheidende Grundlage Vorfälle zu verstehen und Betroffene individuell zu beraten. Nur mit ausdrücklicher Genehmigung des/r Betroffenen wendet sich die BukAs an den Arbeitgeber und unterstützen alle Beteiligten im Umgang und Regulierung der Konflikte. Hierfür entwickelt und empfehlt die BukAs individuelle Interventionsmaßnahmen.
Wie ist der Ablauf einer Fallmeldung?
Sobald die ausgefüllte Fallmeldung bei der BukAs eingeht, kontaktiert sie die Betroffenen nach Wunsch per e.mail oder Telefon.
Kosten Fallmeldungen etwas?
Fallmeldungen sind grundsätzlich kostenlos.