Bonn, 19. April – Zur geplanten Einführung einer einheitlichen Kopfpauschale erklärt die Bundesvorsitzende des BDH Bundesverband Rehabilitation, Ilse Müller:
„Mit der geplanten Einführung einer einheitlichen Gesundheitsprämie öffnet die Bundesregierung sozialer Ungerechtigkeit Tür und Tor. Unser Sozialstaat, der in der jüngsten Vergangenheit erfolgreich dazu beigetragen hat, die Folgen der Wirtschaftskrise abzufedern, wird durch diesen radikalen Schritt der Entsolidarisierung massiv ausgehölt. Wir als Sozialverband stehen zu dem System der solidarischen Finanzierung der Kosten des Gesundheitswesens. Auch die Arbeitgeber, die Interesse an einem niedrigen Krankenstand und ausgezeichneter medizinischer Versorgung der Menschen in unserem Lande haben, sollten sich an der Finanzierung der weltweit führenden stationären und ambulanten Versorgung beteiligen.
Der Ausstieg der Arbeitgeber aus dem bestehenden Modell wäre unverantwortlich. Es ist nicht vermittelbar, wenn am Ende Spitzenverdiener und Geringverdiener identische Beiträge zur Krankenversicherung zu entrichten haben. Wir lehnen Reformen mit allem Nachdruck ab, die zu einer Umverteilung von unten nach oben führen und die Solidarität der Menschen untereinander gefährden. Als sinnvolle Maßnahme zur Kostenreduktion raten wir der Bundesregierung, den geplanten Zwangsrabatt auf Arzneimittel umzusetzen. Der Preisexplosion im Arzneimittelbereich muss entgegengesteuert werden, um das Kostenniveau in Deutschland schrittweise an europäische Verhältnisse heranzuführen.“
--Ende der Pressemitteilung--
Über den BDH Bundesverband Rehabilitation
Der BDH ist die größte deutsche Fachorganisation auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Weiterhin bietet der BDH rechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an. Die stationäre neurologische Rehabilitation nimmt einen wichtigen Stellenwert innerhalb des Leistungsangebotes des BDH ein, um Menschen nach einem Unfall oder sonstiger neurologischer und geriatrischer Krankheit Unterstützung auf dem Weg zurück ins Leben zu bieten.
Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken. Dazu kommen das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das Neurologische Therapie- und Beratungszentrum Offenburg.
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