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22:22 Uhr
27.04.2024

Immovaria Gmbh: Kapitalanlage Immobilien
Baudenkmäler - Kapitalanlage Immobilien – sind besonders
lohnend nach Meinung der Immovaria GmbH Nürnberg

Denkmalschutz-AfA ermöglicht überdurchschnittliche Steuerspar-Möglichkeiten für denkmalgeschützte Häuser im Vergleich zu Alt- und Neubauten durch Abschreibung der
Sanierungskostenso die Immvaria GmbH. Immobilien bieten außerdem Inflationsschutz und erfahren oft attraktive Wertsteigerungen.

Eine Kapitalanlage in Immobilien gehört in jeden Anlage- und Vorsorgemix. Die Möglichkeiten, als Kapitalanlage in Immobilien zu investieren sind dabei sehr vielfältig so die Spezialisten der Immovaria GmbH Nürnberg. Eine der finanziell attraktivsten Investments ist der Erwerb denkmalgeschützter Häuser: Sobald diese als Baudenkmal behördlich anerkannt sind, ermöglichen sie ihrem Besitzer attraktive Steuersparmöglichkeiten durch die Abschreibung der Sanierungskosten für das Objekt. Der deutsche Staat, der vielfach finanziell nicht in der Lage zu adäquatem Denkmalschutz ist, belohnt damit die Kapitalanlage in diese Art Immobilien steuerlich und unterstützt damit den Erhalt der Objekte für künftige Generationen. In der letzten Woche wurden von der Immovaria GmbH wieder kernsanierte denkmalgeschützte Immobilien in Hamburg und Dresden fertiggestellt und an die neuen Eigentümer übergeben.

Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung der Sanierungskosten für eine Kapitalanlage in Immobilien unter Denkmalschutz sind die §§ 7h und 7i EStG sowie $10f
(Einkommensteuergesetz). Kapitalanleger können laut der Immovaria GmbH mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Die Kapitalanlage in andere Immobilien ermöglicht Abschreibungen in diesem Umfang nicht: Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen, umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent. Gesetzliche Grundlagen der Abschreibung der Sanierungskosten für eine Kapitalanlage in Immobilien unter Denkmalschutz sind die §§ 7h und 7i EStG sowie $10f (Einkommensteuergesetz): Kapitalanleger können mittels Abschreibung die Sanierungskosten für denkmalgeschützte Häuser über 12 Jahre steuerlich geltend machen, einem Eigennutzer räumt die Steuerbehörde diese Möglichkeit für 10 Jahre ein. Die Kapitalanlage in andere Immobilien ermöglicht Abschreibungen in diesem Umfang nicht so die Immovaria GmbH: Während Bestandsimmobilien und Neubauten lediglich pro Jahr 2 bzw. 2,5 Prozent an steuerlichen Abschreibungen ermöglichen,umfasst die Abschreibung der Sanierungskosten eigengenutzter Denkmal-Immobilien binnen zehn Jahren 90 Prozent.

Die Immovaria GmbH wurde von Geschäftsführern namhafter Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche gegründet. Im Schwerpunkt betätigt sich die Immovaria GmbH als Spezialunternehmen im Bereich der Vermittlung denkmalgeschützter Immobilien. Das zukunftsweisende Konzept der Immovaria GmbH zielt darauf ab, für Kapitalanleger und Eigennutzer langfristig beständige Werte zu schaffen. Hierzu erwirbt die Immovaria GmbH Objekte, die anschließend durch die Immovaria GmbH und ihre Partnerunternehmen denkmalgerecht saniert, aufgeteilt und veräußert werden. Sitz der Immovaria GmbH ist Nürnberg.
Immovaria GmbH
Stephanstr. 6a
90478 Nürnberg
Fon: 0911 2398330  
Fax: 0911 23992019
E-Mail: info@immovaria.net

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