Presse Agentur - Neukunden via Internet

Pressemitteilungen veröffentlichen

2:09 Uhr
29.04.2024

Verlorenes Reisegepäck. Wenn Koffer eigene Wege gehen
Ärgerliche Situation am Flughafen: In freudiger Erwartung auf die bevorstehenden freien Tage steht der Urlauber am Kofferfließband, doch auf den Koffer wartet er vergebens. Was Reisende in solchen Fällen tun sollten und welche Entschädigungsansprüche sie haben, erläutert das Flugportal *fluege*.

Wer plötzlich ohne Zahnbürste und die notwendigen Kleidungsstücke dasteht, kommt meist nicht darum, sich diese nachzukaufen. In diesem Fall muss die jeweilige Fluggesellschaft bei verspätetem Eintreffen der Koffer für alle Kosten aufkommen. Luxusartikel werden jedoch nicht erstattet. Nach vergeblichem Warten am Gepäckband sollten sich Reisende sofort an den Reiseveranstalter, die Fluggesellschaft oder die Gepäckvermittlung wenden und den Verlust melden. Meist werden die vermissten Koffer nach Aufnahme der notwendigen Personalien an den gewünschten Aufenthaltsort nachgesendet. Wer seinen Koffer selbst abholen muss, kann die Fahrtkosten ebenfalls der Fluggesellschaft in Rechnung stellen.

Derartige Geschehnisse sind wider Erwarten leider keine Einzelfälle mehr. Im vergangenen Jahr gingen ganze 25 Millionen Gepäckstücke weltweit verloren. Entweder wurden sie nach einem Zwischenstopp falsch weitergeschickt, nicht schnell genug verladen oder am Abflughafen sogar ganz vergessen. In den meisten Fällen haben Reisende ihre Sachen innerhalb von maximal 48 Stunden zurück erhalten. Pauschalreisende können für jeden Tag ohne ihr Reisegepäck ( **fluege*/Katalog/Reisegepaeck/Glossar-2552 rel= nofollow >**fluege*/Katalog/Reisegepaeck/Glossar-2552 ) eine Preisminderung von 25 Prozent verlangen. Für Gepäckstücke, die nicht wieder gefunden werden und noch nach drei Wochen vermisst bleiben, können Betroffene pro Person generell eine Entschädigung von 1.100 Euro geltend machen. Daher wird von Reisegepäckversicherungen oft abgeraten, diese lohen sich nur wenn Wertgegenstände oder sehr teure Souvenirs abgesichert werden sollen.

Weitere Informationen:
*news.fluege*/flugrecht/koffer-weg-%E2%80%93-was-nun/11434.html rel= nofollow >news.fluege*/flugrecht/ko...2%80%93-was-nun/11434.html


Kontakt:
Lisa Neumann

Unister Media GmbH
Barfußgässchen 12
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
lisa.neumann@unister-media*


Die Unister Media GmbH vermarktet erfolgreiche deutschsprachige Internetportale im Reisebereich wie *ab-in-den-urlaub*, *fluege*, *hotelreservierung*, *reisen*und *travel24*. Außerdem tritt die Unister GmbH mit *urlaubstours*als Reiseveranstalter auf und versteigert Reisen über *auvito*, dem kostenlosen Online-Auktionshaus. Komplementäre Produkte und Dienstleistungen werden aus den Bereichen Finanzen mit *private-krankenversicherung*und Verbraucherinformation mit *preisvergleich*angeboten.

Thread durchsuchen nach
Thread download als



Sie haben keine Berechtigung . Sie müssen sich anmelden, oder registrieren.

Web2.0 Webkatalog Software von der Internetagentur McGrip Web2.0 Webkatalog Software RSS Feed