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16:54 Uhr
27.04.2024

Tierhalterhaftpflichtversicherung - ein Muss?!
Haftpflicht und Maukorbpflicht für Hunde in der Bundesrepublik

Mit dem tragischen endenden Angriff eines Pitbull Terriers in Hamburg auf ein Kind im Jahr 2000, wurde die Landeshundeverordnung, später das Landeshundegesetz, verabschiedet. In den Landeshundegesetzen regeln die Bundesländer den Umgang mit den so genannten Listenhunden, also den Hunden, die aufgrund ihrer Rasse und Körperkraft als gefährlich eingestuft wurden.

In den Beißstatistiken findet man diese Rassen allerdings weniger. Informationen zu Tierversicherungen findet man unter *hundundversicherung*. Die Landeshundegesetze sind flexibel. Seit ihrer Verabschiedung wehren sich Verbände von Züchtern und Hundehaltern mehr oder weniger erfolgreich gegen die aufgelisteten Rassen, so dass immer wieder einzelne Rassen gestrichen oder neue hinzugefügt werden. Vorrangig betroffen sind der Pitbull Terrier, der American Staffordshire Terrier und der Bullterrier.
Für diese Rassen der Liste 1 der Landeshundeverordnung besteht in allen Bundesländern Maulkorbpflicht. Mit einem Wesenstest kann der Halter des Hundes jedoch nachweisen, dass sein Hund nicht gefährlich ist. Das gilt auch für Hunde anderer Rassen, die aufgrund von Beißvorfällen aktenkundig geworden sind.
Der Hund erhält nach einer Prüfung eine Maulkorb- und Leinenbefreiung. Nicht befreite Listenhunde müssen grundsätzlich außerhalb des eigenen Grundstücks an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.

Die Haltung von Listenhunden ist bundesweit sehr streng geregelt. Wer einen solchen Hund hält oder anschaffen will, muss dem Ordnungsamt die Anschaffung anzeigen und dort einen Sachkundenachweis, den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht, die steuerliche Registrierung und ein polizeiliches Führungszeugnis vorweisen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist zudem vorgeschrieben für alle Hunde über 40 Körpergröße oder 20 Kilogramm Körpergewicht, unabhängig von ihrer Rasse oder ihrem Aggressionsverhalten.

Der Sinn einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ist jedoch unumstritten. Ein Schaden ist schnell entstanden und nicht selten geht er in die Tausende. Tierversicherungen für Hunde sind nicht teuer und garantieren im Ernstfall, dass Dritte nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Dabei sind nicht nur Beißereien gemeint, denn es genügt, wenn sich ein Hund losreißt, über eine Strasse läuft und dort einen Auffahrunfall verursacht. Gerade vor großen Hunden haben viele Menschen Angst. Erschrickt beispielsweise ein Radfahrer durch einen durchaus freundlichen heranspringenden Hund und kommt zu Fall, so haftet der Hundehalter ebenfalls. Informationen zur Tierhalterhaftpflicht findet man unter *hundundversicherung*.

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