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22:10 Uhr
28.04.2024

Preiserhöhung - Das Versteckspiel mit den Energiekunden
Jedes Jahr im November bekommen viele Stromkunden Post von ihrem Versorger, in der die Preiserhöhung für das nächste Jahr mitgeteilt wird. Doch auf den ersten Blick kann das nicht jeder Kunde erkennen, denn oft werden die Erhöhungen zwischen Werbeflyern versteckt oder nicht Klartext gesprochen.

Die seit Jahren steigenden Energiepreise haben Professorin Dr. Doréen Pick und ihr Team von der FU-Berlin dazu veranlasst, die Preisanpassungsschreiben deutscher Energieversorger zu untersuchen. Ziel war es herauszufinden, wie die Preissteigerungen mitgeteilt werden. Dazu haben die Wirtschaftswissenschaftler 97 Kundenanschreiben analysiert, die von November 2012 bis Februar 2013 von den Energieversorgern verschickt wurden.

Für 2016 wurde eine Steigerung der EEG-Umlage, der Netzentgelte und weiterer Abgaben angekündigt, was für viele Strom- und Gasanbieter Anlass sein wird, die Preise zu erhöhen.

Strom- und Gasanbieter verschleiern Preiserhöhungen

Laut Studie der FU-Experten wurden die Preiserhöhungen so gut wie möglich getarnt, statt einfach die Karten auf den Tisch zu legen und zu erklären, wie es zu dem Anstieg der Preise kommt. Da der häufigste Kündigungsgrund für Strom- und Gaskunden hohe Preissteigerungen sind, vermieden es 9 von 10 Versorgern, im Betreff des Informationsbriefes klar auf einen Anstieg der Preise hinzuweisen. Stattdessen bekamen 54 Prozent der Kunden Schreiben zur ‚Preisveränderung‘ und 24 Prozent zur ‚Preisinformation oder Jahresinformation’. 6 Prozent wurden mit dem Betreff 'Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingung' informiert und 5 Prozent der Unternehmen verzichteten ganz auf einen Betreff.

Über die Höhe der Preissteigerungen ließ man die Energiekunden meist im Unklaren. 40 Prozent der Energieversorger informierten nur über den zukünftigen Preis, ohne Angaben zum aktuellen Tarif des Kunden zu machen oder die Höhe der Preissteigerung zu nennen. Diese Informationen mussten sich die Kunden selbst aus der Jahresabrechnung oder ihrem Vertrag heraussuchen. Angaben wie 'Mehrkosten pro Monat oder Jahr' suchten die Verbraucher vergebens.

Eine Begründung muss sein

6% der Strom- und Gasanbieter machten gar keine Angaben zum Grund ihrer Preiserhöhungen, obwohl den Versorgern bekannt sein sollte, dass unbegründete Preisanpassung angefochten werden können.

Diese müssen genau und verständlich erklärt werden. Wenn das Schreiben für den Kunden nicht nachvollziehbar ist oder die Information über die Preiserhöhung irgendwo zwischen den Absätzen versteckt ist, so ist bereits die gesetzlich vorgeschriebene Transparenz und Eindeutigkeit nicht erfüllt. So ein Schreiben ist eine 'nicht-wirksame Preiserhöhung'. Dagegen Einspruch zu erheben und diesen durchzusetzen, ist leider noch immer mit größerem Aufwand verbunden, denn die Energieversorger setzten sich in der Vergangenheit ordentlich zur Wehr.

Einfacher und gleichzeitig lohnender ist es im Falle einer Preiserhöhung, den Anbieter zu wechseln. Werden Verbraucher über Gaspreiserhöhungen oder Strompreiserhöhungen in Kenntnis gesetzt, so haben sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht. Verbraucherschützer empfehlen deshalb, dieses Recht zu nutzen und dem teuren < *1-gasvergleich* rel= follow >Gasanbieter</a> oder < *1-stromvergleich*/strompreisvergleich/ rel= follow >Stromanbieter</a> den Rücken zu kehren.

Durch einen Wechsel aus der Grundversorgung können je nach Verbrauch und Ort mehrere hundert Euro im Jahr eingespart werden.

Text: Manja Kuhn, Bild: liquene

Pressekontakt:
Manja Kuhn
Kaiserdamm 5
14057 Berlin

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