Presse Agentur - Neukunden via Internet

Pressemitteilungen veröffentlichen

10:51 Uhr
28.04.2024

Situation von Pflegebdürftigen
Neues aus Ausschüssen und aktuelle parlamentarische Initiativen
Situation von Pflegebedürftigen
Petitionsausschuss

Berlin: (hib/HAU)
Der Petitionsausschuss unterstützt die Bemühungen, die Situation von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen zu verbessern. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.
In der Petition wird gefordert, dass der zeitliche Hilfebedarf bei zwei oder mehr pflegebedürftigen Kindern in einer Familie zusammengezählt werde soll. Dadurch, so die Argumentation der Petenten, könnten Familien höhere oder überhaupt erst Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn zwei Kinder nur einen grundpflegerischen Hilfebedarf von beispielsweise täglich 30 Minuten haben.
Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, setzen Leistungen der Pflegever-sicherung derzeit voraus, dass eine erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) vorliegen muss, die einen täglichen Pfle-gebedarf von mindestens 90 Minuten voraussetzt. Um die Situation von Pflegebedürftigen sowie Angehörigen zu verbes-sern, so heißt es weiter, solle Pflegebedürftigkeit zukünftig besser anerkannt werden. Deshalb sei geplant, mit einem Zweiten Pflegestärkungsgesetz einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und auch ein neues Begutachtungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode einzuführen. Als Ziel einer solchen Neuregelung führt der Ausschuss unter anderen die Gleichbe-handlung von somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Pflegebedürftigen bei Begutachtung und Leistungszugang auf. Zudem solle es eine Erfassung des Grades der Selbstständigkeit in allen pflegerelevanten Bereichen anstelle der Mes-sung der Zeit für pflegerische Verrichtungen geben. Schließlich soll es fünf Pflegegrade anstelle von drei Pflegestufen ge-ben.
Nach Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, so schreibt der Petitionsausschuss, könne die derzeitige An-knüpfung an den Zeitaufwand der pflegenden Angehörigen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung „voraus-sichtlich nicht aufrechterhalten werden“. Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes werde daher nach einer Lösung gesucht, die sich in die Systematik des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einfügt.
Quelle:
Deutscher Bundestag
Parlamentskorrespondenz, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.puk2@bundestag*

Das Europäische Institut zur Sicherung der Vermögensnachfolge EWIV wurde im Dezember 2011 in Bochum gegründet. Das Institut, die Mitglieder seines Beirates und seine Netzwerkpartner stehen Privatpersonen und Unternehmen zur Verfügung, die ihre Vermögensnachfolge so¬wohl durch überlegte Vorsorgemaßnahmen als auch durch sinnvolle Nachlassgestaltungen regeln wollen.

Kontakt:
Europäisches Institut zur Sicherung der Vermögens-nachfolge EWIV

Huestraße 15
44787 Bochum
Tel. 0234 8938640
Fax 0234 8938645

E-Mail: info@eu-sv.eu
Internet: *eu-sv.eu

Thread durchsuchen nach
Thread download als



Sie haben keine Berechtigung . Sie müssen sich anmelden, oder registrieren.

Web2.0 Webkatalog Software von der Internetagentur McGrip Web2.0 Webkatalog Software RSS Feed