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2:16 Uhr
29.04.2024

Die Auseinandersetzungen zwischen Kassen und Arztpraxen gehen in die nächste Runde
Arztpraxen erhalten seit 2008 hohe Honorarsteigerungen
- GKV-Spitzenverband will Orientierungswert der Ärzte-Honorare in den Verhandlungen für 2013 senken -

Aus einem aktuellen Gutachten des Forschungsinstituts Prognos geht hervor, dass die Einnahmen der Ärzte seit 2008 deutlich stärker gestiegen sind als die Kosten der Praxen und die erbrachten ärztlichen Leistungen. Der durchschnittliche Überschuss (Honorare aus GKV und PKV minus Praxiskosten) je Arzt vor Steuern und Altersversorgung beträgt 165.000 Euro. Danach verbleiben beim Radiologen ca. 280.000 Euro, Orthopäde 240.000 Euro, Urologe 200.000 Euro, Chirurg 190.000 Euro, Internist 180.000 Euro, HNO 175.000 Euro, Gynäkologe 170.000 Euro, Hausarzt (Allgemeinarzt) 115.000 Euro. Als Praxiskosten sind gemeint: Betriebskosten wie Personal, Miete, Geräte, Energie, Kfz, Beiträge und Gebühren.

Grundlage des ärztlichen Honorars ist der einheitliche Bemessungsstab (EBM). Hinter den ärztlichen Leistungen stehen Euro-Beträge. Die Beträge ergeben sich dabei aus der Punktmenge, mit der die jeweilige Leistung bewertet ist, multipliziert mit dem Orientierungspunktwert. Der Bewertungsausschuss, das ist der Bundesausschuss Ärzte/Krankenkassen, hat diesen Orientierungspunktwert bundesweit mit 3,5 Cent festgelegt. Diese Form der einheitlichen Bemessung, unterschieden nach den Punktmengen, nennt man Regelleistungsvolumen. Dieses Volumen beinhaltet Höchstgrenzen. Überschreitet der Arzt sein Regelleistungsvolumen, so wird er in der Regel mit abgestaffelten Preisen vergütet. Zu den Regelleistungsvolumen gehören nicht die freien Leistungen beim Arzt. Dies sind u.a. ambulante Operationen, Laboruntersuchungen, Präventionsleistungen, Ultraschalluntersuchungen, Belastungs-EKG, Enddarmspiegelungen u.a.
Die Punktwerte können regional unterschiedlich sein und werden von den Kassenärztlichen Vereinigungen festgelegt. Die ärztlichen Honorarsteigerungen betrugen seit 2008 über 3,2 Milliarden Euro (plus 11,8%) in der GKV. Angesichts dieser Entwicklung will die Gesetzliche Krankenversicherung in den diesjährigen Verhandlungen eine Absenkung des Orientierungswertes (Punktwert) um 0,25 Cent durchsetzen. Jeder Kassenarzt soll nach Vorstellung des Spitzenverbandes der GKV demnach zukünftig 20.000 Euro weniger erhalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung verlangt für 2013 eine Honorarsteigerung von 3,5 Milliarden Euro. Die Praxisärzte drohen auf die Barrikaden zu gehen und drohen mit Praxisschließungen im Herbst d.J.

Kenner der Materie zweifeln mit recht, dass der GKV-Spitzenverband sich gegenüber den Ärzteverbänden durchsetzen kann. Diese werden sicher zurecht auf die hohen Beitragsüberschüsse von über 20 Milliarden Euro verweisen. Wenn das Argument der erforderlichen Einhaltung einer zu praktizierenden Wirtschaftlichkeit von den Kassen angeführt wird, dürften die Ärzte
auf Verschwendungen von mindestens 1 Milliarde Euro per anno im personellen Einsatz für Mitgliederwerbungen im eigenen System (sprich Marketingaktivitäten) verweisen. Keine guten Karten der GKV für die anstehende Verhandlung im Sinne der Einsparung des Beitragsaufkommens. Insbesondere die kranken Versicherten haben wenig Verständnis, die Honorare der Kassenärzte abzusenken. Angebracht wäre vielmehr die so dringliche Ausweitung im Leistungssektor für Diagnostik und Therapie wegen der nachweisbaren wissenschaftlichen Fortschritte in der Medizin. Der von den Ärzten geforderte Inflationsausgleich wäre in diesem Zusammenhang dann ein guter Kompromiss.
Lemwerder, den 28.8.2012

Günter Steffen
Nordseering 29
27809 Lemwerder
*guenter-steffen*

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