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18:39 Uhr
27.04.2024

Eon-Mitarbeiter fürchten um ihren Arbeitsplatz - Was bei einer Kündigung zu beachten ist
Dass Eon aufgrund enttäuschender Geschäftsergebnisse weltweit bis zu 11.000 Stellen streichen will - allein bis zu 6.000 davon in Deutschland -, ist bereits seit einiger Zeit bekannt. Welche Bereiche genau in welcher Form betroffen sein werden, ist hingegen immer noch weitgehend ungewiss. Dem Eon - Vorstand zufolge soll die Stellenstreichung auf allen Ebenen des Unternehmens außer dem Vorstand erfolgen.

Während die Eon Mitarbeiter in München und Hannover weiterhin die Schließung ihres gesamten Standortes befürchten, wurde inzwischen verlautet, dass die Standorte in Düsseldorf und Essen erhalten bleiben sollen.

Betroffen sind die Mitarbeiter in Düsseldorf aber dennoch: Eon will in seiner Zentrale von derzeit 850 Stellen nur 400 beibehalten. Zwar sei das Ziel, möglichst viele der Betroffenen Mitarbeiter innerhalb oder außerhalb des Konzerns nahtlos wieder in Arbeit zu bringen. Betriebsbedingte Kündigungen könnten aber nicht ausgeschlossen werden.

Die Mitarbeiter des Konzerns sind unzufrieden mit der Informationspolitik der Unternehmensführung. Seit Monaten fürchten sie um ihre Jobs, Unsicherheit macht sich breit.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München *grprainer* rät Betroffenen: Es ist für Betroffene ratsam, frühzeitig alle in Betracht kommenden rechtlichen Möglichkeiten abklären zu lassen. Hierfür empfiehlt sich der Gang zu einem Rechtsanwalt, der mit dem Arbeitsrecht vertraut ist. Dieser wird dem Arbeitnehmer alle gangbaren Wege aufzeigen und über deren Folgen umfassend aufklären.

Keinesfalls sollte ohne rechtliche Beratung ein Angebot angenommen werden.

Sollte es in der Zukunft zu Kündigungen kommen, ist zügig ein Anwalt aufzusuchen, da ansonsten wichtige Klagefristen versäumt werden könnten.


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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23

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