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27.04.2024

Vertrauen ist gut - reproduktionsmedizinische Kontrolle besser
Warum frauenärztlicher Rat bei ausbleibender Schwangerschaft sogar negative Folgen nach sich ziehen kann

Bad Münder im September 2011. Reifere Frauen plagen bei ungewollter Kinderlosigkeit verstärkt Sorgen und das Ticken der biologischen Uhr erzeugt zusätzlichen Stress. Trotz des Zeitdrucks empfehlen Frauenärzte ihren Patienten jedoch häufig, Geduld zu bewahren, und raten zunächst von invasiven Verfahren wie etwa Hormontherapien oder künstlichen Befruchtungen ab. So richtig dieser Rat bei jüngeren Paaren oftmals sein kann, zieht er bei älteren Frauen oftmals schwerwiegende Folgen nach sich. „Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten einiger reproduktionsmedizinischer Beratungen und Verfahren nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze beider Partner. Zudem mindert jede Verzögerung in einem fortgeschrittenen Lebensabschnitt die Chance auf eine natürliche Schwangerschaft“, betont Dr. Elmar Breitbach, Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin an der Deutschen Klinik Bad Münder.

Kostengrenze – Frauen über 40

Krankenkassen zahlen bei ungewollter Kinderlosigkeit sowohl Vorstellungs- und Beratungsgespräche mit dem zuständigen Reproduktionsmediziner als auch Diagnostik und sogar Hormonbehandlungen. Darüber hinausgehende Therapien werden jedoch nur in Abhängigkeit vom Alter und Familienstand beider Partner von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. So dürfen Frauen das 40. und Männer das 50. Lebensjahr nicht überschritten haben. Zudem erfordert die Kostenübernahme eine Ehe. „Kommen Frauenärzte ihrer Informationspflicht gegenüber Patienten nicht nach, verhindern sie durch empfohlenes Abwarten möglicherweise die Kostenübernahme aufgrund der Altersüberschreitung. Und das ist nicht nur für das Paar unschön, sondern bedeutet auch für den Arzt einen rechtlich relevanten Verstoß gegen die seine Aufklärungspflicht“, weiß Dr. Breitbach. Um alle wichtigen Rahmenbedingungen und Lösungsmöglichkeiten ungewollter Kinderlosigkeit zu erfahren, gilt es, eine zweite Expertenmeinung einzuholen.

Guter Rat gefragt

Vereinbaren Paare ein Beratungsgespräch bei einem Reproduktions-mediziner, beantwortet dieser zunächst alle offenen Fragen rund um das Thema Kinderwunsch. In einem zweiten Schritt erfolgt die Basisdiagnostik mithilfe moderner Verfahren wie etwa Hormonuntersuchungen sowie Spermien- und Eileiterfunktionsanalysen. „Steht die Ursache fest, zeigen wir verschiedene Lösungswege auf. Hormongaben und unterschiedliche Verfahren der künstlichen Befruchtung stellen dabei mögliche Behandlungsmethoden dar, um Paaren schnellstmöglich den Wunsch nach einem Kind zu erfüllen“, erklärt der Reproduktionsmediziner.

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