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17:09 Uhr
27.04.2024

Europäischen Unfallbericht ins Handschuhfach
AvD zum Ferienstart: Europäischen Unfallbericht ins Handschuhfach
© Allianz
"Llame a la policía" – wichtige Formulierungen nach einem Unfall in mehrere Sprachen
In Osteuropa unbedingt die Polizei einschalten – in Südeuropa kommt sie nicht immer
An Verkehrsregeln halten – in einigen Nachbarländern drohen hohe Bußgelder
An Fronleichnam und mit dem Ferienbeginn im Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland rollt auf den Autobahnen in den nächsten Tagen die erste große Reisewelle an. Damit die Fahrt in den Urlaub sorgenfrei und unbeschwert verläuft, hat der Automobilclub von Deutschland (AvD) die wichtigsten Informationen aus den europäischen Nachbarstaaten online zusammengestellt. Denn insbesondere im Falle eines Unfalls sind in den einzelnen Ländern unterschiedliche Regeln zu beachten.

Nichts unterschreiben, was man nicht versteht

Vor Fahrtantritt empfiehlt der AvD, einen Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach zu deponieren. Auch die sogenannte "Grüne Versicherungskarte" sollte bei Auslandsreisen immer an Bord sein. Die Karte ist innerhalb der EU zwar nicht mehr Pflicht, erleichtert jedoch die Schadenregulierung. Außerhalb der EU ist die Grüne Karte nach wie vor vorgeschrieben, beispielsweise bei Reisen nach Albanien, Bosnien-Herzegowina, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Tunesien, in die Türkei oder die Ukraine. Der Europäische Unfallbericht kann auf der AvD-Homepage heruntergeladen werden und ist in jedem Land nahezu identisch. Dementsprechend kann jeder Unfallbeteiligte das Formular im Notfall in seiner Landessprache ausfüllen. Der AvD appelliert, grundsätzlich nichts zu unterschreiben, was man nicht versteht. Gegebenenfalls kann auf dem Dokument auch ein Vermerk gemacht werden, dass man der jeweiligen Sprache nicht mächtig ist oder den Inhalt nicht gänzlich verstanden hat. Die wichtigsten Formulierungen nach einem Unfall oder im Pannenfall stehen auf der AvD-Homepage in mehreren Sprachen ebenfalls zum Ausdrucken bereit.

Bei der Ausreise polizeiliche Bescheinigung nötig

Der AvD weist darauf hin, dass bei einem Unfall in osteuropäischen EU-Staaten immer die Polizei eingeschaltet werden muss, sonst gibt es bei der Ausreise Probleme. Ist das Fahrzeug beschädigt, können Touristen die Länder ohne eine polizeiliche Bescheinigung über die Unfallbeteiligung nicht verlassen. In anderen Ländern - zum Beispiel in Italien und Spanien, aber auch in den Niederlanden - nimmt die Polizei allerdings grundsätzlich nur Unfälle mit Personenschaden auf. Bei Blechschäden kommt kein Einsatzfahrzeug an den Unfallort. Im Falle eines Totalschadens müssen sich ausländische Autobesitzer mit den zuständigen Zollbehörden in Verbindung setzen.

"Knöllchen" ohne Grenzen

Um teure Urlaubssouvenirs zu vermeiden, rät der AvD, sich vorab mit den in den einzelnen Ländern geltenden Verkehrsregeln vertraut zu machen. Bei Verstößen drohen mancherorts hohe Bußgelder. Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage kann in Italien beispielsweise mit einer Strafe von bis zu 624 Euro belegt werden. In Großbritannien können Rasern, die deutlich schneller fahren als erlaubt, Geldbußen von bis zu 5834 Euro auferlegt werden. Zahlt man nicht, kann schlimmstenfalls sogar das Fahrzeug beschlagnahmt werden. In Dänemark müssen vor allem Alkoholsünder mit hohen Strafen rechnen, es sind Bußgelder von bis zu einem Monatsgehalt möglich. Auch in Finnland können sich Strafen nach dem Gehalt richten. Der AvD erinnert daran, dass Geldstrafen und Geldbußen seit vergangenem Herbst in der EU gegenseitig anerkannt werden. Die deutschen Behörden können seitdem auch rechtskräftige Bußgeldbescheide aus dem europäischen Ausland vollstrecken.

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