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17:57 Uhr
28.04.2024

Gebührenordnung für Zahnärzte wird überarbeitet - jetzt noch die alten Preise sichern
Das Bundesgesundheitsministerium hat nun die Überarbeitung der GOZ angepackt. Dies war längst überfällig, schließlich ist dies die erste Reform nach 23 Jahren. Zu dieser Zeit gab es noch viele Behandlungsmethoden und Therapien gar nicht, die heutzutage zum Standardrepertoire eines guten Zahnarztes gehören. So wurden nun 20 neue Posten für Behandlungen und Diagnoseverfahren aufgenommen. Die GOZ ist die Basis, auf der Zahnärzte mit Privatpatienten abrechnen. Kassenpatienten, die mehr als nur die Standardversorgung erhalten, also Zusatzleistungen in Anspruch nehmen, werden ebenfalls auf Grundlage der GOZ abgerechnet.

Auf der einen Seite geht der Verband der privaten Krankenversicherungen (PKV) von Honorarsteigerungen für Mediziner von 14 bis fast 20 Prozent aus. Das Bundesgesundheitsministerium prognostiziert jedoch auf der anderen Seite nur sechs Prozent mehr Honorar. Der Grund für diese Diskrepanz liegt im Spielraum, den Zahnärzte bei der Abrechnung haben. Der Gebührensatz, der Behandlung gehört, kann nämlich mit unterschiedlichen Steigerungsfaktoren berechnet werden. Üblich ist in der Regel der Faktor 2,3. Die PKV betont jedoch, dass in den vergangenen Jahren eine Zunahme der Abrechnungen stattgefunden hat, welche mit einem höheren Faktor als 2,3 multipliziert wurden. Deshalb die hohe PKV-Prognose zu den Kostensteigerungen. Das neue Bezahlsystem muss noch vom Bundesrat gebilligt werden und soll ab Anfang kommenden Jahres gelten.

Wir werden alle unseren Patienten umfassend beraten. So können wir gewährleisten, dass bestimmte, eventuell sich verteuernde Leistungen noch in diesem Jahr zu einem günstigeren Preis abgerechnet werden können , erklärt Carsten Öztan von der Zahnklinik Berlin.

Zahnklinik Ost
Carsten Öztan
Dörpfeldstraße 46

12489 Berlin-Adlershof
Deutschland

E-Mail: kontakt@zahnklinik-ost*
Homepage: **zahnklinik-ost* rel= nofollow >**zahnklinik-ost*
Telefon: (030) 565 90 50 30

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