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4:23 Uhr
29.04.2024

Beratung zur Investitionsplanung im Gesundheitswesen
Ärzte streben danach, dem gesundheitlichen Wohl ihrer Patienten zu dienen. Gründen oder übernehmen sie im Verlauf ihres Berufslebens eine Praxis, werden sie neben ihrer ärztlichen Tätigkeit zugleich zum selbstständigen Unternehmer und müssen dementsprechend wirtschaftlich agieren.

Wie die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille immer wieder feststellt, bereitet das Studium der Medizin angehende Ärzte leider nicht in ausreichendem Maß auf diesen Schritt vor. Aus diesem Grund bereitet der Einstieg in die Selbstständigkeit im Gesundheitswesen besonders oft Probleme.

Für den in eigener Praxis niedergelassenen Arzt zählt nicht nur die Gesundheit seiner Patienten. Zusätzlich muss er die Arbeitsplätze seiner Angestellten sichern und dafür Sorge tragen, dass seine Praxis sich finanziell rentiert.

Insbesondere im Bereich der zukunftsorientierten Investitionsplanung ist für Ärzte ein professionelles Vorgehen unabdingbar, denn die hohen Kosten medizinischer Apparaturen erfordern einen gut ausgearbeiteten Investitionsplan, um die dauerhafte Liquidität der Praxis zu gewährleisten.

Ob es um die Übernahme einer etablierten Praxis oder eine Neugründung geht – das notwendige Investitionsvolumen ist in aller Regel so hoch, dass es einer langjährigen Finanzierung bedarf. Ist der meist erforderliche Finanzierungszeitraum von 10 bis 15 Jahren abgelaufen, steht die nächste Praxismodernisierung schon vor der Tür.

Angesichts des dauerhaften Investitionsbedarfes in ärztlichen Praxen ist die Inanspruchnahme professioneller Hilfe angeraten. Zunächst gilt es hierbei, eine genaue Analyse des Investitionsbedarfs zu erstellen. Eine steuerliche Optimierung trägt dazu bei, anfallende Kosten zeitlich zu verteilen und die wirtschaftliche Belastung der Arztpraxis zu reduzieren.

Der detaillierte Investitionsplan bildet ein wesentliches Argument auf der Suche nach möglichst günstigen Finanzierungsquellen, die aufgrund der strikteren Kreditvergabe im Gefolge der Bankenkrise meist erfahrene und kompetente Unterstützung erfordert.

Im Bewusstsein für zukünftige Modernisierungsinvestitionen ist anzuraten, die wirtschaftlichen Abläufe der Praxis von vornherein darauf auszurichten, die Bildung ausreichender Investitionsrückstellungen zu ermöglichen.

Der Erfolg einer Gründungsunterstützung und Investitionsberatung von Angehörigen der Heilberufe hängt von einer genauen Kenntnis der besonderen Bedingungen und Anforderungen des Gesundheitsbereiches ab. Die Bochumer Steuerberaterin Ute Marseille widmet ihr berufliches Engagement seit vielen Jahren der Existenzgründung und Investitionsberatung in diesem Wirtschaftssektor und beantwortet gerne weiterführende Fragen zu diesem Themenbereich.

Pressekontakt

Steuerberaterin Ute Marseille

Hans Böckler Str. 29
44787 Bochum
Telefon: 0234 - 96431 31
Telefax: 0234 - 96431 91

Email: info@steuerkanzlei-marseille*
Homepage: *steuerkanzlei-marseille*

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