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20:34 Uhr
18.04.2024

Verbraucherministerin Aigner fordert neue Richtlinien für Finanzberatung|Finanzberater des Jahres er
Hannover/Schortens: Finanzberater genießen in Deutschland nicht den besten Ruf – das belegt die aktuelle Studie "Financial Market Integrity Index 2010" des CFA Instituts. Aus der Veröffentlichung geht hervor, dass sich die beratende Zunft in Vertrauensfragen die hinteren Ränge mit Hedgefonds- und Private Equity-Managern teilt. Auch aus diesem Grund fordert Verbraucherministerin Aigner feststehende Qualifizierungsnachweise für Finanzberater. Welche Eckpunkte eine gut funktionierende, ganzheitliche Beratung ausmachen, erklären die Köpfe der Stubenrauch & Hölscher Fondsberatung GmbH Stefan Hölscher und Wilfried Stubenrauch, Finanzberater des Jahres 2010. Sie erfüllen bereits heute das Anforderungsprofil der Ministerin – und mehr.

1. Transparenz bei Vergütung
Experten und Verbraucher kritisieren insbesondere undurchsichtige Provisionsberatung. Denn bankenunabhängige Berater müssen bei Vertragsabschlüssen über Finanzprodukte ihre Provisionen nicht offenlegen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs bekräftigt diese Praxis. Dadurch ist für den Anleger die Intention des Beraters nicht eindeutig ersichtlich. „Oftmals stellen sich Kunden die Frage: Stehen meine Ansprüche oder lediglich der Vertragsabschluss im Fokus?“, verdeutlicht Stefan Hölscher die Problematik. „Entscheidend ist hier der Faktor Offenheit. Ist der Kunde über Art der Vergütung und die Provisionshöhe informiert, kann er selbst entscheiden, ob er das Dienstleistungsangebot wahrnimmt“, erklärt Wilfried Stubenrauch. „Dabei gilt eine simple wie effektive Formel: je transparenter die Beratung gerade in Fragen der Vergütung, desto größer auch das Kundenvertrauen – ein maßgeblicher Baustein für eine erfolgreiche Beratung“, fasst Hölscher zusammen.
Aus diesem Grund bieten Stubenrauch und Hölscher neben einer lückenlos offengelegten Provisionsberatung auch die Honorarberatung an. „Bei der Stubenrauch &Hölscher Fondsberatung GmbH wird das Honorar im Vorfeld festgelegt, wie etwa bei einem Rechtsanwalt. Somit ist maximale Transparenz gewährleistet – für mehr Vertrauen“, so Hölscher. Hiermit erfüllen sie nicht nur bereits heute die möglichen gesetzlichen Richtlinien von morgen, sondern sind so auch in der Lage, ihren Kunden verschiedene Zahlungsoptionen anzubieten.

2. Qualifikationsnachweis
Des Weiteren blicken Stubenrauch und Hölscher auf jahrelange Erfahrung und eine breit gefächerte Expertise zurück. „Bei dem Beruf des Finanzberaters verhält es sich wie bei anderen Berufsbildern auch: Übung macht den Meister“, fasst Hölscher treffend zusammen. Verbraucherministerin Aigner fordert an dieser Stelle einen einheitlichen Qualifikationsnachweis. „Dabei zählen neben fachlichen Kompetenzen vor allen Dingen auch so genannte Soft Skills. Nur wer sich auf jeden Kunden individuell einstellt, seine Ängste und Wünsche hinterfragt, kann ein optimales Ergebnis erzielen“, ergänzt Stubenrauch.

3. Strukturierter Ablauf
Maßgeblich für erfolgreiche Ergebnisse und zufriedene Kunden ist die ganzheitliche Begutachtung der finanziellen Lage. „Alle Zahlen des Kunden müssen auf den Tisch. Erst mit der detaillierten Bestimmung des Ist-Zustandes im Zusammenspiel mit persönlichem Hintergrund des Kunden ist eine Konzipierung und auch das Erreichen eines Soll-Zustandes möglich“, fasst Stubenrauch zusammen.
Dieser Dreischnitt aus transparenter Vergütung, langjähriger Expertise und strukturiertem Ablauf ist das Fundament für eine ganzheitliche, kundenorientierte Finanzberatung.
Mehr erfahren Sie unter *sundh-fonds*

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Verantwortlicher Herausgeber:
Stubenrauch & Hölscher Fondsberatung GmbH
Stefan Hölscher | Büro Hannover
T. 0511. 39 47 78-8
E. stefan.hoelscher@sundh-fonds*


Stubenrauch & Hölscher Fondsberatung GmbH
Wilfried Stubenrauch | Büro Schortens
T. 04461. 98 48 39
E. wilfried.stubenrauch@sundh-fonds*


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