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1:08 Uhr
25.04.2024

Mieter vs Vermieter - wie eine Rechtsschutzversicherung da helfen kann
Ist die erste eigene Wohnung zunächst immer ein Grund sich zu freuen und neue Freiheiten zu genießen, so kann sich das positive Gefühl leider schneller als man denkt in negative Streitereien mit Mitmietern, Eigentümern und Nachbar verwandeln. Wer sich an die von den meisten Vermietern aufgestellte Hausordnung hält, den Nachbarn gegenüber Rücksicht und Entgegenkommen zeigt, wird voraussichtlich wenig Probleme haben. Trotzdem kann es Situationen geben, in denen unverschuldet richtig Ärger ins Haus kommt oder aber ein persönliches Recht durchgesetzt werden soll, das andere beschneiden wollen. Spätestens jetzt denken Mieter über eine Rechtschutzversicherung nach. Aber manchmal ist es aufgrund der versicherungseigenen Wartezeiten dann bereits zu spät; daher sollte der Mietrechtschutz sicherheitshalber immer bereits mit dem Mietvertrag abgeschlossen werden. Internetseiten wie *ihre-rechtschutzversicherung*informieren umfassend, was vor Abschluss einer solchen Rechschutzversicherung zu prüfen und zu bedenken ist.

Vor allem mit Beginn der wärmeren Jahreszeit kommt es oft zu Klärungsschwierigkeiten, was wer wann im Garten oder auf dem Balkon darf und muss. Dabei ist ein Streit-Schwerpunkt immer wieder der gemütliche Grillabend mit Freunden oder Familie. Wo darf ein Grill aufgestellt werden, wie oft darf gegrillt werden? Weicht die eigene Ansicht zu diesen Fragen von denen des Hauseigentümers oder der direkten und angrenzenden Nachbarn ab, sind Probleme vorprogrammiert. Mit jedem Stück Grillgut auf dem Rost schaukeln sich die Gemüter weiter hoch, so dass eine gütliche Einigung ohne Beistand von außen bald nicht mehr möglich ist. Gleiches gilt für Fragen der Gartenpflege, der Gartennutzung: Wer trägt die Kosten, wer darf welche Nutzungsansprüche durchsetzen? Nicht immer regelt dies der Mietvertrag eindeutig. Auch langjährig geduldete Benutzung kann einem Mieter unter bestimmten Voraussetzungen wieder untersagt werden. Die Kosten für die großflächige Neugestaltung des Grünbereichs ums Haus müssen nicht von den Mietern getragen werden, auch wenn der Eigentümer dies gern so sähe. Andererseits ist der Anspruch des Mieters, im zum Haus gehörigen Garten Schweine zu halten, ebenso fragwürdig. Und auch wenn zum Haus kein Garten gehört, können die Nutzung des Balkons und sogar das Aufstellen von Blumenkästen auf den Außenfensterbänken schon zu ernsten Auseinandersetzungen führen.

Wer hier belastende, emotionsgeladene Streitereien vermeiden oder zumindest beenden möchte, ist mit einer Rechtschutzversicherung auf der richtigen Seite. Viele Fragen zum Thema werden auf der Webseite *ihre-rechtschutzversicherung*beantwortet, auch Versicherungsmakler vor Ort und online tätige Versicherungsvergleicher helfen gern weiter.

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