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11:19 Uhr
19.04.2024

Fluggesellschaften schulden Passagieren Milliarden
Reisenden wird von den Fluggastrechts-Spezialisten weltweit geraten, zu überprüfen, ob ihre Fluggesellschaft ihnen doch noch etwas Geld schuldet. EU-Recht definiert die Entschädigung, die einem Fluggast bei Flugverspätungen zusteht ganz genau, doch viele Passagiere fordern ihre Rechte nicht ein.

Bei Flugverspätungen von über drei Stunden, haben Fluggäste das Recht auf bis zu 600 Euro Entschädigung pro Person. Dies gilt allerdings nicht bei Verspätungen, die durch außergewöhnliche Umstände verursacht werden und außerhalb des Machtbereiches der Fluggesellschaft liegen.

Die EU Fluggastrecht-Verordnung findet Anwendung auf allen Flügen mit Abflug oder Ankunft in die EU und auf Flügen die von europäischen Fluggesellschaften durchgeführt werden.

Nur zwei Prozent aller Passagiere, die in den letzten zehn Jahren von Flugverspätungen oder Annullierungen betroffen waren, verlangten Kompensation. Einem Bericht dem Service für Fluggastrechte claimflights*zufolge, haben Passagiere Ansprüche im Wert von ca. 4 Milliarden Euro nicht geltend gemacht. Das bedeutet aber nicht unbedingt, dass das Geld unwiederbringlich verloren ist.

Ein Beispiel: eine Klage gegen Jet2*. Die Klage, die auf einem Flug im Jahr 2011 basierte wurde vom Fluggast Mr. Ronald Huzar erhoben. Obwohl die Fluggesellschaft argumentierte, dass der technische Defekt unvorhersehbar war, entschied das Gericht nach dreijähriger Rechtstreit zu Gunsten des Klägers.

Die Fluggesellschaft Monarch erklärte, dass eine Flugverspätung von 24 Stunden auf einen Riss in der Windschutzscheibe zurückzuführen war. Diese Behauptung konnte die Airline vor Gericht nicht nachweisen. Folglich wurde dem Kläger eine Entschädigung in Höhe von 3.200 Britische Pfund zugesprochen.

Einem Bericht der Londoner Observer zufolge, haben sich Berufungsverfahren in Sachen Flugverspätungsklagen im letzten Jahr vervierfacht. Der Zivilluftfahrtbehörde sind 23,440 Forderungen zugegangen, wovon ca. 40 Prozent zu Gunsten von Passagieren entschieden wurden. Die Behörde zählte nur ein Jahr zuvor lediglich ca. 6000 eingegangene Forderungen.

Um ihre Ansprüche geltend zu machen, können Passagiere bei entsprechendem Service für Fluggastrechte (hier wird bei Erfolg i.d.R. eine Gebühr von ca. ein Viertel der Streitsumme fällig), ihre Forderungen einreichen. Ein solcher Service für Fluggastrechte, von dem auch die Recherche betrieben wird, ist ClaimFlights. ClaimFlights berechnet lediglich 22,5% netto der Streitsumme und ist somit günstiger als weitere Services für Fluggastrechte (ein Preisvergleich über die üblichen Anbieter findet sich unter: https:*claimflights*/preis rel= nofollow >https:*claimflights*/preis übersicht-deutschland).

Lisa Bartel von ClaimFlights GmbH erklärte weiter, Wir haben eine kontinuierliche und bewusste Missachtung der Rechte von Fluggästen festgestellt, die eine Auszahlung von mehreren Hundert Euro an Passagiere weltweit zufolge haben könnte .

Claim Flights, die Gesellschaft, die Passagieren zu Ihrem Recht bei verspäteten Flügen verhilft.

Kontakt
Claim Flights GmbH
Lisa Bartel
Galileistraße 82
53177 Bonn
+49 (0) 228 9293 9029
pr@claimflights*
**claimflights* rel= nofollow >**claimflights*


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