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19:09 Uhr
25.04.2024

Insolvenz der Deltoton GmbH / CSA Beteiligungsfonds: Handlungsempfehlungen für Anleger
Das Amtsgericht Würzburg hat am 02.02.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deltoton GmbH eröffnet. Das Verfahren wird dort unter dem Aktenzeichen IN 27/15 geführt. Über das Vermögen der CSA Beteiligungsfonds 4 GmbH & Co. KG (IN 55/15) und der CSA Beteiligungsfonds 5 GmbH & Co. KG (IN 56/15) wurde am 17.02.2015 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. In allen drei Verfahren wurde Rechtsanwalt Dr. Markus Schädler zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Damit ist das letzte Kapitel in der ereignisreichen Geschichte dieser Beteiligungen erreicht. Wie viele andere Vorgänger hat auch dieses Anlagemodell seine Anleger viel Geld gekostet, das sie jetzt mühsam eintreiben müssen.

Nachdem Ende 2014 gegen Verantwortliche der Deltoton GmbH und der CSA Beteiligungsfonds strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden und Verhaftungen vorgenommen worden waren, war die Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften abzuwarten.
In einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Würzburg und des Polizeipräsidiums Unterfranken vom 23.12.2014 wurde mitgeteilt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Anlagebetruges in Millionenhöhe in Bayern und Hessen insgesamt 26 Objekte durchsucht haben. Dabei stellten die Beamten umfangreiches Beweismaterial sicher. Fünf Beschuldigte befinden sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft Würzburg ermittelt nach eigenen Angaben seit dem Jahr 2013 gemeinsam mit der Kripo Würzburg gegen fünf Beschuldigte wegen des Verdachts des Betruges, der Untreue und der Geldwäsche. In diesem Zusammenhang wurden die Durchsuchungen durchgeführt. Hierbei waren fünf Staatsanwälte der in Würzburg ansässigen Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und rund 140 Beamte der KPI Würzburg, der KPI (Z) Unterfranken und der Bayerischen Bereitschaftspolizei im Einsatz, die von rund 30 Beamten weiterer bayerischer und außerbayerischen Dienststellen unterstützt wurden.
Den Beschuldigten liegt zur Last, eine Vielzahl von Kapitalanlegern geschädigt zu haben, die seit Ende der 1990er Jahre eine atypische stille Beteiligung an drei im Landgerichtsbezirk Würzburg ansässigen Gesellschaften erworben haben. Zu diesem Zweck sollen die Beschuldigten im Zusammenwirken mit weiteren Personen eine Vielzahl von Gesellschaften im In- und Ausland gegründet haben, über die in der Folge die von den Anlegern einbezahlten Gelder hin- und hergeschoben wurden, bis diese letztlich entgegen ihrem ursprünglichen Zweck zumindest teilweise den Beschuldigten zuflossen. Hierdurch sollen nach derzeitigem Ermittlungsstand rund 30.000 Anleger geschädigt worden sein. Die Höhe des im Raum stehenden Gesamtschadens dürfte sich im zweistelligen Millionenbereich bewegen.
Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg hat Haftbefehle gegen alle fünf Beschuldigten erlassen. Diese wurden im Rahmen der Durchsuchungsaktion bzw. kurz darauf festgenommen und in verschiedene bayerische Justizvollzugsanstalten verbracht. Die Auswertung des umfangreichen sichergestellten Beweismaterials wird voraussichtlich geraume Zeit in Anspruch nehmen.

Die vorläufige Insolvenz der Beteiligungsgesellschaften heißt für die Anleger, dass sie spätestens jetzt aktiv werden sollten. Es ist zu erwarten, dass der Insolvenzverwalter die noch ausstehenden Einlagen von Ratenzahlern einfordern wird. Daneben kann der Insolvenzverwalter Ausschüttungen anfechten. Anleger müssten dann die an sie ausbezahlten Gelder wieder zurückzahlen.

Betroffene Anleger sollten sich umgehend durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktecht beraten lassen. Dieser sollte prüfen, ob die Anleger, die noch laufende Beteiligungen haben, durch eine vorzeitige Beendigung der Verträge Vorteile erzielen können. Zugleich sollten die Insolvenzforderungen richtig angemeldet werden. Der Anwalt kann auch Schadensersatzansprüche anmelden.
Seit Jahren warnen Anwälte und Verbraucherschützer vor Geschäften mit atypischen stillen Beteiligungen. Diese hochspekulativen Beteiligungen wurden in den vergangenen Jahrzehnten als Anlagemodell zur Altersvorsorge verkauft, mit der Möglichkeit, gleichzeitig Steuern zu sparen und hohe Renditen zu erzielen. Letztlich scheiterte eine Vielzahl dieser Modelle. Bereits 2001 warnte die Stiftung Warentest vor dem Erwerb von Beteiligungen bei der Frankonia.
Später wurde mit der Umbenennung in Deltoton GmbH ein Versuch gestartet das angeschlagene Image aufzubessern.
Bei einer atypischen stillen Beteiligung werden die Kunden zu stillen Gesellschaftern. Sie
erwerben mit einer Bareinlage eine prozentuale Beteiligung an dem Unternehmen und sind
entsprechend ihrer Beteiligung am Bilanzgewinn, aber auch den Verlusten beteiligt.
Nach dem Ende der Gesellschaft erhält der stille Gesellschafter ein Auseinandersetzungsguthaben.

Betroffene Anleger können sich gerne mit uns in Verbindung setzen und sich über die weiteren rechtlichen Möglichkeiten und die Vorgehensweise informieren.




Prof. Dr. Thieler & Seitz
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Stefan A. Seitz
Rechtsanwalt und Geschäftsführer
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Konrad-Adenauer-Straße 27
85221 Dachau

Tel.: 0 81 31 / 277 90 70
Fax: 0 81 31 / 277 90 71

E-Mail: rechtsanwalt@thieler-seitz*
Internet: *thieler-seitz*

Die Kanzlei vertritt Anleger in verschiedenen Rechtsgebieten, wobei ein Schwerpunkt auf dem Bereich Bank- und Kapitalmarktrecht liegt.
Rechtsanwalt Seitz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und hat in langjähriger Tätigkeit zahlreiche Anleger gegenüber Banken und Finanzdienstleistungsunternehmen vertreten.
Er vertritt seit vielen Jahren Anleger bei der Deltoton GmbH und den CSA Beteiligungsfonds.

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