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10:02 Uhr
16.04.2024

Bei Streit um überhöhte Rechnungen
Was tun bei überhöhten Rechnungen des Handwerkers?

Nach wie vor kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Handwerkern über die Höhe der Rechnung.

Ein neuer Online-Schlichtungsdienst kann nun Verbraucher bei ihren Anliegen unterstützen.

„Damit es aber gar nicht erst zu Streitereien zwischen den Vertragspartnern kommt, sollten einige Grundprinzipien beachtet werden, die Streit über die Rechnungshöhe schon im Vorfeld vermeiden können“, sagt der der Mediator Björn R. Heinze, Geschäftsführer des Berliner Schlichtungsbüros Heinze von Hippel und Anbieter des Schlichtungsdiensts Online-Schlichtung*.

„Verbraucher sollten insbesondere vor Auftragserteilung - z.B. durch einen verbindlichen Kostenvoranschlag - Klarheit über den zu erwartenden Kostenrahmen schaffen. Erhebliche Abweichungen von diesem Kostenvoranschlag müsste der Handwerker dann begründen.“

Generell gelten gewisse Grundsätze, an die sich der Handwerker zu halten hat:
Z.B. dürfen Handwerker die Arbeitsstunden grundsätzlich nicht auf volle oder auch halbe Stunden aufrechnen, sondern müssen einen genaueren Bemessungszeitraum heranziehen.
Außerdem muss es sich bei den gegenüber Verbrauchern angegebenen Preisen des Handwerkers um Brutto-Preise handeln, die Mehrwertsteuer muss also in dem Preis bereits beinhaltet sein.

Falls die Parteien sich dennoch nicht verständigen können, wird Betroffenen unter *online-schlichtung*eine Alternative zum Gerichtsweg geboten.
„In einem ersten Schritt nehmen wir Kontakt zu dem Handwerker auf und fordern ihn auf, die Rechnung zu korrigieren oder eine Begründung für die Verweigerung vorzulegen , sagt der Mediator Heinze.

„War das Verfahren im ersten Schritt nicht erfolgreich, dann führen wir in einem zweiten Schritt online eine Schlichtung bzw. Mediation durch. Dabei übernimmt der zuständige Schlichter/Mediator eine Mittlerposition, wodurch erreicht wird, dass die Konfliktparteien nicht mehr direkt miteinander kommunizieren müssen“, so Mediator Heinze.

Das Verfahren bleibt kostenlos, wenn Online-Schlichtung*keine Lösung erreicht, die der Verbraucher akzeptiert.

Für Verbraucher stellt der Anbieter eine weitere Option dar, Streitfälle und Konflikte außergerichtlich aus der Welt zu schaffen.

Pressekontakt:
Heinze von Hippel - Schlichtungsbüro KG
Anschrift: Schlesische Str. 26
10997 Berlin
Telefon: 030 98 32 32 62
E-Mail: kontakt@online-schlichtung*
Homepage: **online-schlichtung* rel= nofollow >**online-schlichtung*
Ansprechpartner: Björn R. Heinze

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