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20:18 Uhr
28.03.2024

Prognose: Volumen der Nicht-US-Sammelklagen in Wertpapiersachen steigt bis 2020 auf 8,3 Milliarden U
Bericht der GOAL Group über den Markt für Wertpapier-Sammelklagen:
Bis 2020 werden Ansprüche von mehr als 2 Milliarden USD nicht geltend gemacht werden, weil Berechtigte sich nicht an den Verfahren beteiligen
London, Mai 2013 – Nach einer neuen Prognose der GOAL Group, den globalführenden Spezialisten für Sammelklagen (class actions), wird das Volumen der Beträge, die in Wertpapier-Sammelklagen außerhalb der USA zugesprochen werden, bis 2020 auf 8,3 Milliarden USD jährlich steigen. Die Studie der GOAL Group zeigt auch, dass bis zum Ende des Jahrzehnts jährlich 2,02 Milliarden USD, die eigentlich den Anlegern zustehen, nicht eingefordert werden dürften, wenn der Anteil der Berechtigten, die sich nicht an einer Sammelklage beteiligen, genauso hoch ist wie in den USA.
Darüber hinaus warnt der Bericht, dass sich außerhalb der USA die Verfahrensbeteiligten bereits zu Beginn eines Verfahrens melden müssen, weshalb die Anleger jetzt aktiv werden müssen, um sich die ihnen zustehenden Renditen zu sichern. Treuhänder, zum Beispiel Fondsmanager oder Depotbanken, die jetzt nicht aktiv werden, setzen sich potenziellen rechtlichen Risiken aus. Aufgrund der Erfahrungen in den USA, aber auch der sich herausbildenden vertraglichen Verpflichtungen ist zu vermuten, dass die Treuhänder selbst verklagt werden könnten, wenn sie nicht sicherstellen, dass Anleger an Sammelklagen beteiligt sind, um einen Teil ihrer Investmentverluste gutzumachen.
Dies ist ein Weckruf an Treuhänder. Die zunehmende Zahl der Sammelklagen außerhalb der USA wie auch einige Anzeichen dafür, dass manche Depotbanken ihre Dienste bezüglich Sammelklagen auf bestimmte Länder beschränken, deuten darauf hin, dass der Anteil derer, die sich nicht an Verfahren beteiligen, mindestens so groß sein dürfte wie zurzeit in den USA – möglicherweise sogar noch deutlich größer. Darüber hinaus gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Fonds jetzt in den vertraglichen Vereinbarungen mit ihren Depotbanken festschreiben, dass ihre Depotbanken dafür verantwortlich sind, Sammelklagen festzustellen und sich daran zu beteiligen.
Stephen Everard, CEO der GOAL Group meint dazu: „Bis vor Kurzem lag der Schwerpunkt der Sammelklagen in Wertpapiersachen in den USA, der in dieser Hinsicht am weitesten entwickelten Rechtsordnung. Inzwischen gibt es jedoch immer mehr Sammelklagen außerhalb der USA, und es wird damit gerechnet, dass sich dieser Bereich ähnlich entwickeln wird, wie es bei den US-Sammelklagen zu Beginn dieses Jahrhunderts der Fall war. Diese internationale Diversifizierung scheint auf einem Zusammenspiel verschiedener Faktoren zu beruhen: zum einen darauf, dass die US-Bundesgerichte ihre Zuständigkeit enger definieren, zum anderen darauf, dass immer mehr Länder der Welt eigene Verfahren für Sammelklagen in ihre Rechtsordnungen aufnehmen wollen. Darüber hinaus haben manche Rechtsordnungen – zurzeit sind dies die Niederlande und Kanada – den Begriff einer globalen „class“ eingeführt, in der Nicht-US-Anleger in Aktien, die an einer Nicht-US-Börse notiert sind, ihre Wertpapier-Sammelklagen in den Gerichten dieser Länder erheben können. Es gibt keinen guten Grund, sich nicht an solchen Verfahren zu beteiligen, da es jetzt mehrere Spezialdienstleister gibt, die diese Sachen zu relativ niedrigen Kosten erledigen.“

Methode
Die Prognose der jährlichen Abwicklungsvolumina für Nicht-US-Rechtsordnungen basiert auf einem auf 2020, das Ende des Jahrzehnts, bezogenen Modell. Das Modell, für das GOALs eigene Daten und Sachkenntnis genutzt und externe Quellen zur Bestätigung einbezogen wurden, basiert auf der mit US-Sammelklagen gewonnenen Erfahrung. Auf dieser Grundlage wird das Volumen der Beträge geschätzt, die in anderen Ländern sowie in den Rechtsordnungen, die die Vertretung ausländischer Kläger und deren Entschädigung gestatten, über die nächsten acht Jahre jährlich in Sammelklagen zugesprochen werden dürften. GOALs Prognosemodell ist konservativ gestaltet und lässt bei den US-Daten die großen Datenspitzen außer Betracht.
Ende

Exemplare des vollständigen GOAL-Berichts mit dem Titel „Recovery Responsibility“ können bei Lindsell Marketing (siehe unten) angefordert werden.

Pressekontakte
Yanina Iskhakova, Lindsell Marketing
(t) +44 (0)20 7402 0510, (e) yanina@lindsellmarketing*
Über die GOAL Group Limited (GOAL)

Die 1989 gegründete GOAL Group Limited (GOAL) ist der führende Experte für Sammelklagen und Steuerrückforderungen. Zu Goals erstklassigem Kundenstamm zählen einige der weltgrößten globalen Depotbanken, Asset-Manager, Privatbanken, Pensionsfonds, Hedgefonds, hochvermögende Privatpersonen, Investmentbanken, Prime Broker und Fondsmanager aus allen Teilen Europas, aus den USA und Fernost.
GOALs Sammelklagen-Service, der durch die in Goals Alleineigentum stehende Tochtergesellschaft Goal Global Recoveries Limited („GGRL“) erfolgt, unterstützt natürliche und juristische Personen, die als Aktionäre eines Unternehmens durch Fehlmanagement bzw. rechtswidriges Verhalten Verluste erlitten haben. Nach GOALs Berechnungen haben Aktionäre zwischen 2000 und 2007 fast 12 Milliarden USD nicht eingefordert, weil sie es versäumten, ihre Schadensersatzansprüche zu verfolgen. Zurzeit arbeitet GOAL daran, die im Zeitraum 2008-2011 nicht geltend gemachten Forderungen einzuschätzen.
Im Bereich der Steuerrückforderung ist GOALs Flaggschiff-Produkt das GTRS (Global Tax Reclamation System), das als Softwareinstallation oder als Outsourced-Service angeboten wird. Mit diesem System können Depotbanken Kapitalertragsteuern, die für ausländische Wertpapiere an die dortigen Behörden abgeführt wurden, auf Grundlage der internationalen Doppelbesteuerungsabkommen zurückfordern. Dieser Service wird für weltweit tätige Finanzinstitute erbracht, unter anderem für 5 der 10 weltführenden Depotbanken.

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