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11:20 Uhr
28.03.2024

Nationale Minderheiten in Deutschland: Einladung des BPr ins Schloss Bellevue
Bundespräsident Jochaim Gauck empfängt den Minderheitenrat der vier autochthonen nationalen
Minderheiten Deutschlands.

Vier anerkannte nationale Minderheiten in Deutschland mit ihren jeweiligen Geschichten,
Siedlungsgebieten,Sprachen und ihren Organisationen.

Sie gibt einen Einblick in das Selbstverständnis
und die Lebensbedingungen der dänischen,friesischen und sorbischen Minderheit
sowie der Sinti und Roma,die in Deutschland leben
und hier ihre kulturellen Wurzeln pflegen.

Die Geschichte der autochthonen Minderheiten ist
Teil der Geschichte unseres Landes.
Ihre Angehörigen sind deutsche Staatsbürger.
Sie gehören zu Deutschland und bereichern unsere
Gesellschaft mit ihrer Sprache,ihrer Kultur und
Tradition.
Die Bundesregierung hat stets ein wichtiges Anliegen,die anerkannten nationalen Minderheiten
zu fördern und zu unterstützen.

Bis 11:30 Uhr Eintreffen der zwölf Gäste im Schloss Bellevue und Gang in die Gallerie.
Anschließend betritt der Bundespräsident die Gallerie und begrüßt :

- Frau Ilse Johanna Christiansen,Vorsitzende des
Frasche Rädj/Friesenrat Sektion Nord
- Herrn Jens A. Christiansen,Generalsekretär des
Sydslesvigsk Forening (SSF)
- Herr Christian Elle,Mitglied des Bundes-
Vorstandes der Domowina-Bund Lausitzer Sorben-
Niederlausitz
- Herrn Dieter Paul Küssner,Vorsitzender des
Minderheitenrates und Vorsitzender des SSF
- Herrn Martin Lorenzen,Landessekretär des Süd-
Schleswigschen Wählerverbandes (SSW)
- Herrn Silvio Nuccio Peritore,Stellvertretender
des Zentralrates Deutscher Sinti und Roma
- Herrn Carl Rickmers,Vorstandsvertreter des
Frasche Rädj/Friesenrat Sektion Nord
- Herrn Romani Rose,Vorsitzender des des Zentral- Rates Deutscher Sinti und Roma
- Herrn Karl-Peter Schramm,Vorstandsmitglied des
Seelteer Buunds,Saterfriesen
- Herrn David Statnik,Vorsitzender der Domowina-
Bund Lausitzer Sorben-Oberlausitz
- Frau Judith Walde,Minderheitensekretärin,
Lausitzer Sorben-Oberlausitz
- Herrn Bernhard Zisch,Geschäftsführer der Domo-
Wina-Bund Lausitzeer Sorben-Oberlausitz

Der autochthonen nationalen Minderheiten Deutschlands besonderer rechtlicher Status beruht
im Wesentlichen auf zwei Abkommen des Europa-
Rates,die in Deutschland Verbindlichkeit genießen
dem Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten und der Europäischen Charta der Regional-oder Minderheitensprachen.
Der dort festgeschriebene Schutz nationaler Minderheiten wird in Gesetzen,Verordnungen,Satzungen und Verwaltungshandeln auf Bundes-wie auch Länderebene konkretisiert und ausgebaut.

Quelle:presse des innern
alle Bilder: copyright by h.e.schiewer

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