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12:56 Uhr
25.04.2024

Eine Hausbau-Versicherung schützt vor Bau-Mangel nicht
Geschafft! Der Hausbau ist abgeschlossen, die Bau-Abnahme steht ins Haus und so langsam kann man auch ans Einziehen denken! So schön es auch ist, die stressigste Phase hinter sich zu wissen und es sich nun gemütlich machen zu können – der Gedanke an eventuell versteckte Mängel oder sogar Pfusch am Bau wird nicht so schnell verfliegen.

Ein böser Spruch, von dem jeder stolze Hausbesitzer hofft, er träfe in seinem Fall nicht zu, lautet: „kein Bau ohne Mangel“. Gegen Baumängel kann sich der Bauherr nicht versichern. Daher ist ein wachsames Auge schon während des Baus wichtig. Im Ratgeber „Fahrplan zum Hausbau“ ( **finance-store*/bauherren-guide rel= nofollow >**finance-store*/bauherren-guide ) wird empfohlen, ein Bautagebuch zu führen. Dabei werden Fotos erstellt und der Baufortschritt wird Stück für Stück schriftlich festgehalten. Das ist insbesondere auch dann ganz wichtig, wenn Arbeiten teilweise in Eigenleistung erbracht werden. Kommt es später zu Beanstandungen, kann man so besser beweisen, nicht selbst am Fehler schuld zu sein. Wer nicht das Nachsehen haben will, prüft die Leistungen der Baufirma und vergleicht sie mit der Baubeschreibung. Sie beschreibt den Soll-Zustand und ist Vertragsgrundlage. Abweichungen hiervon stellen Mängel dar. Worauf man ferner in den einzelnen Bau-Abschnitten achten sollte und welche Versicherungen der Bauherr in diesen Phasen unbedingt braucht, zeigt der genannte Ratgeber ebenfalls auf. Er enthält zudem hilfreiche Checklisten zur Bau-Planung.

Zur Abnahme sollte man den Bau gründlich inspiziert haben. Am besten bittet man einen Sachverständigen bzw. einen Fachmann zum Abnahmetermin. Hierbei und auch schon bei Zwischenabnahmen gilt es, besonders auf Erdarbeiten, Kellerwände, Sockel und Isolierung, Dämm-Material und Dampf-Sperre, Fassade, Estrich, Installationen, Fenster, Türen, Bodenbelag und Dach zu achten. Wird ein Mangel entdeckt, der nachgebessert werden soll, etwa weil er weitere Schäden mit sich bringen könnte, so muss dieser im Abnahme-Protokoll vermerkt werden und dem zuständigen Handwerker bzw. dem Bauunternehmen mitgeteilt werden. Handelt es sich bei dem Mangel hingegen nur um einen Haar-Riss im Putz bspw., so sollte er nicht angezeigt werden.

Eine Beanstandung eines Mangels nennt man Mängelrüge. Dabei wird der Mangel dem verursachenden Handwerker oder Bauunternehmen schriftlich per Einschreiben mitgeteilt, verbunden mit einer Frist zur Mangel-Beseitigung. Sollte der Gesamtbetrag vor der Nachbesserung fällig werden, empfiehlt es sich, eine adäquate Summe (etwa in Höhe der zu erwartenden Kosten für die Mangel-Beseitigung) einzubehalten. Reagiert die Firma nicht auf das Schreiben, setzt man eine Nachfrist. Auch die Androhung, den Mangel von einem anderen Unternehmen auf ihre Rechnung ausbessern zu lassen bzw. den Vertrag zu kündigen, kann sich im Ernstfall als hilfreich erweisen. Sollte die Baufirma erneut nicht einlenken, kann daraufhin eine zweite mit der Ausbesserung beauftragt werden. Hilft alles nichts, bleibt noch die gerichtliche Auseinandersetzung.

Die wirklich gravierenden Baumängel zeigen sich jedoch erst Jahre später. Um so wichtiger ist es, das Datum des Auslaufens der Gewährleistung im Auge zu behalten – genauso, wie den Zustand des neuen Heims. Garantie auf die Leistungen besteht für 4 oder 5 Jahre, je nachdem, ob das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) oder die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) zur Anwendung kommt.

Mit Bauabschluss enden übrigens auch die zum Schutze des Objekts abgeschlossenen Versicherungen, wie die Bauherrenhaftpflicht oder die Bauleistungsversicherung. Die Feuerrohbauversicherung wandelt sich mit Fertigstellung des Hauses in die Wohngebäudeversicherung um ( **finance-store*/wohngebaeudeversicherung rel= nofollow >**finance-store*/wohngebaeudeversicherung ). Welche Versicherungen das neue Heim von nun an schützen sollten, klärt der Fahrplan zum Hausbau ebenfalls.

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