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0:47 Uhr
25.04.2024

Achten Sie auf eine vollständige Police
Wer eine KFZ Versicherung abschließt, erhält anschließend vom Versicherer einen Versicherungsschein, der auch als Police zu bezeichnen ist und nach Möglichkeit gut aufbewahrt werden sollte, um bei einem Unfall sofort alle wichtigen Daten zur Hand zu haben. Aus diesem Grund wird die Police auch als Versicherungsvertrag in Kürze bezeichnet und kann von der Polizei zur Einsicht angefordert werden.Schon allein deshalb müssen alle Schlüsselinformationen auf dem Schein vorhanden sein.

Diese Daten gehören auf die Versicherungspolice

Auf dem Schein der KFZ Versicherung finden vier Datengruppen ihren Platz: Der Vertragsbeginn, die Informationen über das Fahrzeug, der Umfang des Versicherungsschutzes sowie der Versicherungsbeitrag. Zumeist sind noch ein paar andere Informationen zu finden, die allerdings für die amtliche Seite nicht von Interesse sind und Möglichkeiten der Erweiterungen des Schutzes oder spezifische Kontaktinformationen betreffen.

Der Vertragsbeginn

Vertragsbeginn einer Versicherung ist stets zeitgleich mit der Zulassung des Fahrzeugs. Seit die Versicherungsnummern etabliert worden sind, kann es sein, dass die Police schon vor der eigentlichen Zulassung ausgestellt wurde, da der Versicherung bekannt war, dass es zu einem solchen Schritt kommen wird. Um Irritationen zwischen Ausstellungsdatum und Vertragsbeginn zu vermeiden, muss Letzterer noch einmal explizit auf dem Schein vermerkt werden.

Fahrzeuginformationen

Die Höhe der Beiträge, die ein Versicherungsnehmer zu zahlen hat, bemisst sich ganz wesentlich auch daran, wie viel Leistung ein Fahrzeug hat, wie alt es ist und ob es eine Unfallvorgeschichte hat. Die Police muss deshalb detailliert Aufschluss über das versicherte Fahrzeug geben. Diese Regelungen sind vor allem Betrugsschutz: In früheren Tagen gab es von Haushalten, die über mehr als ein Fahrzeug verfügten, Versuche, Unfälle über den Versicherungsschein des günstigeren Fahrzeugs abzurechnen, um auf diese Weise die folgenden Beitragserhöhungen im Zaum zu halten.

Der Umfang des Versicherungsschutzes

Bei vielen Schäden ist es nicht klar, ob die KFZ Versicherung für diese aufkommen muss oder nicht. Dies betrifft insbesondere den Unterschied zwischen Voll- und Teilkasko. Im ersten Fall sind Vandalismusschäden abgedeckt, im zweiten Fall nicht. Im Sinne einer transparenten Politik ist die Versicherung verpflichtet, umfassend und in verständlichen Worten über den Umfang des Schutzes auf dem Versicherungsschein Auskunft zu geben. Versicherte dürfen hier auch Veränderungen und Präzisierungen verlangen.

Der Versicherungsbeitrag

Im Sinne einer transparenten Politik muss auch der Versicherungsbeitrag Eingang auf die Versicherungspolice finden - und zwar auch in der Gestalt, dass offensichtlich wird, wie er sich zusammensetzt. Wenn sich die Beiträge oder aber die Berechnungsgrundlage für die Beiträge ändern, hat der Versicherte Anrecht auf einen neuen Schein bzw. einen Anhang zum bestehenden, der ihn entsprechend ergänzt.

Vereinbarungen und Bestandteile des Versicherungsvertrages unter < **kfzversicherungsvergleich.net/police.php >*kfzversicherungsvergleich.net/police.php</a>

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Andre Finzel
Am Schulacker 2

64846 Gross-Zimmern
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