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11:13 Uhr
28.03.2024

„GEZ reloaded – Abkassieren ohne Leistung, der neue Staatskapitalismus“
Presseerklärung zur neuen Gebührenordnung 2013 der GEZ

„GEZ reloaded – Abkassieren ohne Leistung, der neue Staatskapitalismus“

Die GEZ - Gebühreneinzugszentrale – reformiert, und möchte ihre Gebührenordnung vereinfachen. So weit, so gut!

Das Backpackernetwork Germany zählt 62 Mitgliederhostels bundesweit und verwehrt sich gegen die neue Gebührenordnung 2013 der GEZ. Die neue Gebührenverordnung sieht vor, dass ein Beherbergungsbetrieb pauschal 5,99 € pro Zimmer pro Monat bezahlt – unabhängig davon, ob sich dort ein TV- oder sonstiges Empfangsgerät befindet oder nicht.

Bisher bezahlte jeder Beherbergungsbetrieb 17,89 EUR pro Monat und tatsächlich aufgestelltem TV- oder Empfangsgerät.
Der mehrheitliche Teil der Mitgliederhostels hat kein einziges Radio oder Fernsehgerät auf seinen Zimmern, und soll für diese trotzdem Gebühren entrichten! Einige der Hostels bewerben ihre Häuser sogar damit, kein einziges Fernsehgerät im gesamten Haus zu haben, weil sie die Idee des Aktivurlaubs ohne mediale Berieselung unterstützen. Lediglich in der Lobby / im Aufenthaltsraum befindet sich in manchen Hostels EIN Gerät.

Nun bittet die GEZ aber um Auskunft über die zu Verfügung stehenden Zimmer, und möchte pro Zimmer eine Gebühr von 5,99 pro Zimmer pro Monat in Rechnung stellen.
- 5,99 EUR pro Zimmer, in denen kein einziges Empfangsgerät bereitgestellt wird!
- 5,99 EUR für Gäste, die zu 70-80% aus dem Ausland stammen, und überhaupt kein Interesse am deutschsprachigen rechtlich-öffentlichen Medienprogramm haben!
- 5,99 EUR für deutsche Gäste, die bereits privat ab 2013 pauschal Gebühren entrichten sollen, ganz gleich, ob sie Empfangsgeräte in ihren Haushalten haben. Das Argument, dass mitgebrachte Computer, Labtops, Notebooks, Handys etc. Empfangsgeräte darstellen, ist dahingehend nicht nachvollziehbar, da sich diese Geräte im Privatbesitz der Gäste befinden, und diese bereits über die private Haushaltspauschale abgerechnet werden.

Darüber hinaus sollen noch Pauschalgebühren abhängig von der Beschäftigtenanzahl und von vorhandenen Firmenfahrzeugen abgeführt werden - das alles für Beschäftigte, die in Deutschland gemeldet sind, und gemäß der neuen Tarifordnung bereits privat Gebühren abführen müssen - auch hier ganz gleich, ob sich Empfangsgeräte in deren Haushalt befinden.

Beispielrechnung: Ein mittleres Hostel mit 25 Zimmer und 21 Mitarbeitern hat demzufolge ab dem 01.01.2013 185,75 EUR monatlich und 2.228,52 EUR jährlich zu entrichten – ggf. ohne irgend eine Leistung der GEZ in Anspruch zu nehmen.
Gerechnet auf alle Mitgliederhostels ergibt dies eine Zusatzbelastung jährlicher Gebühren von ca. 100.000 Euro, ohne dass irgendwelche zusätzlichen Leistungen bereitgestellt oder in Anspruch genommen werden.

Hostels versuchen ein preisgünstiges Angebot vorzuhalten und haben im Interesse ihrer Gäste somit auch ihre Fixkosten niedrig zu halten. Mehrbettzimmer, Gemeinschaftsbäder, Gästeküche sind Teil eines abgestimmten Angebots, welches den jungen Reisenden mit traditionellerweise kleinem Geldbeutel einen schönen und günstigen Aufenthalt bereiten kann. Das rechtlich-öffentliche Fernsehprogramm gehört nicht zu den Leistungen, die von unseren Gästen in Anspruch genommen werden möchten.

Während Hotels und Pensionen mit entsprechenden Empfangsgeräten in ihren Gästezimmern von der neuen Gebührenordnung profitieren, da sie eine Vergünstigung zur vormaligen Regelung darstellen, werden Hostels zur Kasse gebeten, ohne irgend eine Gegenleistung zu erhalten. Bevorzugt behandelt werden in diesem Zusammenhang Jugendherbergen und Vereine, die im selben wirtschaftlichen Segment operieren, und seit je her bezuschusst, mehrwertsteuer- und gebührenbefreit agieren dürfen: Sie sollen nicht pro Zimmer, nicht einmal pro Gerät zahlen, sondern lediglich den monatlichen Basisbetrag von 17.89 EUR pro Monat.

Nachfragen und Reklamationen bei der GEZ haben bislang nur zu verbalem Achselzucken oder gar keiner Reaktion geführt.


Wir sprechen uns deutlich gegen die reformierte "GEZ-Gebühr" aus. Sie belastet unsere Hostels und Gäste mit unberechtigt horrenden Beiträgen, die nicht der Lebenswirklichkeit entsprechen.
Wir empfinden die neue Beitragsordnung als willkürliche, unüberlegte und verfassungswidrige Zwangsabgabe ohne Gegenleistung.



September 2012

Der Vorstand des Backpacker Network e. V.

Cathrin Eßbach, Andreas Taut, Robert von Sivers

Backpacker Network Germany e.V.
im Five Elements Hostel
Moselstraße 40
60329 Frankfurt


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