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14:48 Uhr
23.04.2024

Konjunkturpaket II und Kurzarbeitergeld
Die deutsche Bundesregierung hat innerhalb des zweiten Konjunkturpaketes grundlegende Verbesserungen in Zusammenhang mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld beschlossen. Neu ist in diesem Zusammenhang vor allem die Tatsache, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) bei Bezug von Kurzarbeitergeld die Hälfte der Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt. Wer in der Zeit der Kurzarbeit außerdem an Weiterbildungsmaßnahmen teilnimmt, dessen Beiträge werden sogar zur Gänze übernommen.

Weiters neu ist, dass jetzt nicht mehr mindestens ein Drittel der Mitarbeiter einer Firma vom Wegfall des Entgelts betroffen sein müssen. Lediglich 10 Prozent müssen jetzt noch nachgewiesen werden. Auch die Regelung, dass vor dem Antrag auf Kurzarbeitergeld erst die Arbeitszeitkonten der Betreffenden ins Minus gebracht werden müssen, entfällt. Und außerdem wirken sich Änderungen der betrieblichen Arbeitszeit, die aufgrund von Beschäftigungssicherungsvereinbarungen getroffen wurden, nicht negativ auf das Kurzarbeitergeld aus. Eine zusätzliche Änderung in diesem Bereich sieht vor, dass die Bestimmungen für das Kurzarbeitergeld jetzt auch für Leiharbeiter gelten.

Die Änderungen, die im zweiten Konjunkturpaket der Bundesregierung beschlossen wurden, haben positive Auswirkungen auf die gesamte Wirtschaft und die Arbeitslosenrate. Die Zugangsbestimmungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wurden deutlich vereinfacht und der Personenkreis, der von den Maßnahmen profitiert, wurde außerdem um den Bereich Leiharbeiter erweitert.

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