Stromschulden: Wenn der Sperrkassierer klingelt
Allein im vergangenen Jahr hat sich der durchschnittliche Strompreis um 0,32 Cent pro Kilowattstunde erhöht. Seit 2005 sind die Preise für Strom um insgesamt 40 Prozent gestiegen. Bei diesen Entwicklungen ist es kein Wunder, dass immer mehr Menschen die Rechnungen nicht mehr pünktlich bezahlen können. Besonders hart trifft es Hartz IV – Empfänger, die ihren Strom mit der Regelleistung bezahlen müssen. Die Verbraucherzentrale NRW hat in einer Hochrechnung geschätzt, dass 600 000 Haushalte in Deutschland im Jahr 2011 zeitweilig ohne Strom dastanden.
Ziemlich schnell wird Stromschuldnern mit einer Liefersperre gedroht. Das sorgt für zusätzlichen und oft unnötigen Stress. Denn ein Lieferstopp darf nicht ohne weiteres sofort verhängt werden, sondern muss mehrere Wochen vorher angekündigt werden. Bis dahin ist in den meisten Fällen Zeit genug, über eine akzeptable Ratenzahlung zu verhandeln. Hartz IV-Empfänger können zusätzlich ein Darlehen beim Leistungsträger beantragen, um die Raten bezahlen zu können.
Auch wenn es tatsächlich so weit kommt, dass der Sperrkassierer an der Tür klingelt, muss dem säumigen Kunden noch einmal eine dreitägige letzte Frist zum Begleichen der Rechnung eingeräumt werden. Dieses Prozedere ist in der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) geregelt.
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