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19:30 Uhr
19.04.2024

Mehrfache Verlängerung von befristeten Verträgen zulässig
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München *grprainer* erläutern: Eine Arbeitnehmerin hat von ihrem Arbeitgeber, dem Amtsgericht Köln, 13 Mal einen befristeten Vertrag bekommen. Sie wurde als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter eingesetzt. Mit ihrer Klage begehrte sie eine Festanstellung. Die Klage blieb ohne Erfolg. Der Europäische Gerichtshof überlässt die Entscheidung über das Vorliegen eines sachlichen Grundes den nationalen Behörden und schließt somit die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens nicht pauschal aus. Es soll vielmehr eine umfassende Abwägung der Gesamtumstände durchgeführt werden. Im vorliegenden Fall heißt es: Dass das Amtsgericht Köln immer wieder Bedarf an Vertretungskräften hat, heißt nicht direkt, dass der befristete Vertrag rechtsmissbräuchlich sein muss. Ein Abschluss eines unbefristeten Arbeitsvertrages kann folglich nicht automatisch verlangt werden.

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GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
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Telefon: 0221-2722750

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