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9:08 Uhr
19.04.2024

Hoffnung für Zwangsbetreute
Zum Tag der Menschenrechte zieht die Lindlein-Stiftung für die Opfer von Zwangsbetreuung eine gemischte Bilanz. Zwar werden für Deutschland zunehmend Fälle bekannt, wo über die vielfach schon übliche „kalte Enteignung“ durch Beschlagnahme des Vermögens zwangsbetreuter Menschen hinaus gegen Opfer, die sich zur Wehr setzen, vermehrt Folter in Form von Nahrungsentzug und verschärfte Repressalien und Schikane eingesetzt werden, um Zwangsbetreute mundtot und gefügig zu machen. Bisher hatten Zwangsbetreute kaum eine Lobby, da sie die Einhaltung ihrer Menschenrechte auf dem Rechtsweg nicht geltend machen können. Dazu ist die „Betreuungsmafia“ zu einflussreich: in diese lukrative Form des organisierten Verbrechens sind neben Berufsbetreuern auch zahlreiche Richter involviert; wenige Rechtsanwälte sind bereit, sich für die Opfer ernsthaft einzusetzen. Doch es gibt Hoffnung: in diesem Jahr rückt das tausendfache Unrecht, das in Deutschland unter dem Deckmantel der „Betreuung“ zugefügt wird, mehr und mehr ins Blickfeld auch der Politik. So hat Bundespräsident Christian Wulff seine Betroffenheit geäussert und sich mit Zwangsbetreuungsopfern solidarisch erklärt. Es besteht die wenn auch verhaltene Hoffnung, dass die Täter in den kommenden Jahren nicht wie bisher von der Justiz gedeckt werden, sondern künftig zur Rechenschaft gezogen werden und die Opfer von Zwangsbetreuung angemessen entschädigt werden.
Dafür setzt sich die Lindlein-Stiftung für die Opfer von Zwangsbetreuung weiterhin ein.
Kontakt:
Lindlein-Stiftung
für die Opfer von
Zwangsbetreuung
Postfach 14 07
63234 Neu-Isenburg
Tel./Fax: 03212-1422902
lindleinstiftung@web*

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