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10:55 Uhr
23.04.2024

Es gibt keine Entschädigungszahlungen für ehemalige Heimkinder
Egal wie oft von Bund, Ländern und Kirchen betont wird, egal wie oft es in den Medien wiederholt wird, dass es Entschädigungszahlungen gäbe – es gibt sie nicht.

Eine Entschädigung ist eine Zahlung, die darauf abzielt, den Verlust an Lebensqualität, an Lebenseinkommen, an physischer und/oder psychischer Gesundheit geldwert auszugleichen. Dafür gibt es sogar Listen (Verlust eines Armes, eines Fingers, einer Hand, der Gebärfähigkeit, etc. pp.) auch wenn es pervers klingen mag.

Im Fall der ehemaligen Heimkinder aber handelt es sich Hilfsleistungen. Genauer gesagt wird es gehen um: Rentennachzahlungen, Sachleistungen, Therapien. Alle diese Leistungen wird es geben, wenn

–> sie beantragt werden,
–> die Hilfsbedürftigkeit des Antragsstellers nachgewiesen werden kann,
–> die Hilfsbedürftigkeit in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Heimaufenthalt zu sehen ist.

Hierzu sollen sogenannte Anlaufstellen eingerichtet werden in den einzelnen Bundesländern.

Was bei diesem "Angebot" für die Überlebenden noch hinzukommt, liest man im Protokoll der Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) am 26./27.Mai 2011 in Essen

Da heißt es nämlich u.a. in der Anlage zum Beschlussentwurf Punkt. 5 des TOP 6.4

"Die zentrale Stelle soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
● Sicherstellung von Zahlungen gegen Verzicht auf weiteres Verfahren – Befriedungsfunktion"

Und das ist dann an Verlogenheit und Dreistigkeit kaum noch zu überbieten. Denn normalerweise werden Schäden, bei denen es sich eben nicht um den Schaden an einer Person handelt, in Großverfahren verhandelt. Und dabei wird in der Regel zu einem Junktim gegriffen - will sagen, es werden Dinge zusammengeführt, von denen gesagt wird, dass das eine ohne das andere nicht in Frage kommt. Beispiel:

Kirchen erklären sich bereit eine Summe zu zahlen, die den entstandenen Schaden ausgleicht.

Forderer (also ehemalige Heimkinder) erklären sich mit ihrer Unterschrift bereit, nicht weiter zu klagen, wenn die Summe akzeptabel ist.

Das wird solange verhandelt, bis beide Seiten sich mit der zu zahlenden Summe zufrieden zeigen.

Was aber gar nicht geht, ist das, was im Falle der Überlebenden geschehen ist:

–> Die Schadensverursacher erklären EINSEITIG eine Summe!
–> Die Forderer unterschreiben einen Verzicht auf weitere Klagen!
–> Und Auszahlungen werden NUR als HILFE im Falle der Hilfsbedürftigkeit bezahlt! –> Keineswegs wird ein Ausgleich zum entstandenen Schaden bezahlt.

Wie gesagt: Von Entschädigung kann keine Rede sein – eher von einem wahren Schnäppchen. Für die Schadensverursacher nämlich!

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