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20:54 Uhr
19.04.2024

Landgericht Dresden erklärt Versicherungsvertrag und Kostenvereinbarung der PrismaLife AG für unwirk
Im Jahre 2008 schloss eine von der Anwaltskanzlei Arnold vertretene Anlegerin eine sog. Nettopolice bei der PrismaLife AG ab. Streng genommen handelt es sich hierbei um zwei verschiedene Verträge. Neben dem eigentlichen Versicherungsvertrag musste die Anlegerin eine separate Kostenausgleichsvereinbarung abschließen. Mit dieser Vereinbarung waren die Kosten für die Versicherung gesondert zu bezahlen.

Diese Aufspaltung birgt das Risiko, dass die Kostenausgleichsvereinbarung auch dann vollständig bezahlt werden muss, wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird bzw. werden muss. Unabhängig vom Bestand der eigentlichen Versicherung muss ein Anleger die oft mehrere Tausend Euro teuren Ausgleichsvereinbarungen weiter bezahlen.

Nachdem die Anlegerin die Raten für die Versicherung und die Kostenausgleichs-vereinbarung nicht mehr zahlen konnte, wandte sie sich an die Anwaltskanzlei Arnold, welche alle Verträge für die Anlegerin widerrief. Da die PrismaLife AG trotz aller Bemühungen auf die Zahlungen der Anlegerin bestand, wurde die Anlegerin von der PrismaLife AG verklagt.

Das Landgericht Dresden hat nun im Urteil vom 05.07.2011 die Rechtsauffassung der Anwaltskanzlei Arnold bestätigt. Die Anlegerin konnte sich rückwirkend von dem Versicherungsvertrag und der Kostenausgleichsvereinbarung lösen und muss folglich keine Zahlungen mehr an die PrismaLife AG leisten. Stattdessen kann die Anlegerin nun alle bislang gezahlten Beiträge von der PrismaLife AG zurückfordern.

Dabei ist das Urteil auch für weitere Fälle interessant, da das Landgericht Dresden im Ergebnis klargestellt hat, dass sich Anleger, die ab 2008 Nettopolicen bei der PrismaLife AG abgeschlossen haben, von den Verträgen lösen können. Sie müssen also kein Geld mehr an die PrismaLife AG zahlen und können die bisherigen Zahlungen zurückverlangen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, wir gehen aber aufgrund der sehr eindeutigen Begründung davon aus, dass es Bestand haben wird.

Alle Anleger, die ebenso ab 2008 Nettopolicen der PrismaLife AG abgeschlossen haben, sollten sich an eine spezialisierte Anwaltskanzlei wenden und ihre Ansprüche prüfen lassen. Die Anwaltskanzlei Arnold, mit Büros in Dresden und Berlin, ist seit vielen Jahren auf das Anlegerschutzrecht spezialisiert und kann auf die Erfahrung aus einer Vielzahl von Referenzfällen zurückgreifen.

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