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24.04.2024

Internetportal zur WEG-Verwaltung bringt Expertengespräch zu Leitungswasserschäden
Was tun, wenn ich plötzlich einen Wasserfleck an der Wand bemerke? Wie kann ich weitergehende Schäden vermeiden? Und wer ist eigentlich mein erster Ansprechpartner in dieser Situation? Vor diesen Fragen stehen viele Mieter oder Wohnungseigentümer irgendwann zum ersten Mal. Für Wohnungsmieter ist der erste Schritt meist einfach: Sie melden den Wasserschaden ihrem Vermieter, der sich in der Regel um alles Weitere kümmert. Doch was sollte eigentlich ein Wohnungseigentümer tun, wenn er einen nassen Fleck an seiner Wand wahrnimmt oder von seinem Mieter gemeldet bekommt? Direkt selbst reparieren lassen oder doch zunächst die Hausverwaltung informieren? Übernimmt manchmal die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) die Kosten, und kann hier die WEG-Verwaltung weiterhelfen? Zu diesem Fragenkomplex äußert sich Tanja Tonak von der Wohnbau Service Bonn GmbH im Interview mit dem Internetportal *weg-hausverwaltung.net/, einem Blog rund um das Thema WEG-Verwaltung. Tonak ist bei dem professionellen Wohnungsverwaltungsunternehmen im Bereich Versicherungsschäden tätig. Sie berät Wohnungseigentümer regelmäßig unter anderem im Umgang mit Wasserschäden und in Fragen der Schadensregulierung.

WEG-Hausverwaltung: Kontakte zu Fachleuten vor Ort sind hilfreich

Tonaks Tipp: Betroffene Wohnungseigentümer sollten sich zunächst an den Hausmeister oder die Hausverwaltung wenden. Verfügt die WEG-Verwaltung über entsprechende Fachleute, können diese gegebenenfalls bei der Suche nach der Schadensursache behilflich sein. Die Wohnbau Service Bonn GmbH jedenfalls verfolge bei Wasserschäden das Ziel, diese sofort zu begrenzen. Dazu muss die Ursache schnell gefunden und behoben werden – dies, so Tonak, sollte binnen eines Tages gelingen. Dabei helfen der WEG-Verwaltung gute Kontakte zu Dienstleistern vor Ort.

Für die Versicherung: Schaden sofort dokumentieren

Damit die Versicherung des Wohnungseigentümers die Kosten eines Leitungswasserschadens übernimmt, muss der Schaden schnellstmöglich umfassend dokumentiert werden. Dabei können je nach Situation Fachleute von der Reparaturfirma oder auch der Hausmeister beziehungsweise die Hausverwaltung helfen. Unmittelbar schadensbegrenzende Sofortmaßnahmen wie beispielsweise Reparaturen der Rohre sollten sofort erfolgen – Schönheitsreparaturen wie das Anbringen der neuen Tapete müssen hingegen zuerst mit der Versicherung abgesprochen werden, da man sonst wahrscheinlich auf den Kosten sitzen bleiben würde.

Das vollständige Gespräch mit Tanja Tonak, in das wertvolle Erfahrungen aus der Praxis der WEG-Verwaltung eingeflossen sind, kann unter *weg-hausverwaltung.net/2011/06/weg-verwaltung-gibt-tipps-zu-wasserschaden/ rel= nofollow >weg-hausverwaltung.net/2011...bt-tipps-zu-wasserschaden/ nachgelesen werden.


Pressekontakt:

Ralf Endres
Wohnbau Service Bonn GmbH
Postfach 20 04 65
D-53134 Bonn
Telefon: +49 228 320 0
Telefax: +49 228 320 303
E-Mail: serv4u@wohnbau-service*
*wohnbau-service*

Informationen zur Portalbetreiberin

Die Betreiberin des Portals, die Wohnbau Service Bonn GmbH, hat selbst rund 90 Jahre Erfahrung in der WEG-Verwaltung und ist zudem in den Bereichen Vermietung, Neubau und Altbausanierung tätig. Das Unternehmen bewirtschaftet rund 17.100 eigene Wohnungen und weitere 3.700 Einheiten im Auftrag Dritter. Bei Instandhaltungsmaßnahmen wie auch bei kaufmännischen und steuerlichen Fragen greift Wohnbau Service auf hauseigene Experten zurück.

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