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22:48 Uhr
25.04.2024

Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Wahlplakate
Das Superwahljahr 2009 ist da. Die Parteien und ihre Kandidaten kämpfen um jede Stimme. Vor allem aber machen sie auf sich aufmerksam durch auffällige Plakate in den Straßen. Selbstverständlich sind da Fußgängerampeln, Fahrradwege und vielbefahrene Kreuzungen ideale Standorte für diese Werbung. Doch einige, auffällige Plakate lenken die Verkehrsteilnehmer vom Geschehen auf der Straße ab oder versperren ihnen sogar den Blick. Wie das Internetportal **auto* rel= nofollow >**auto* informiert, kann das zu einer Gefährdung der Verkehrssicherheit führen.

Besonders Fußgänger und Radfahrer haben bei falsch aufgestellten Plakaten schlechte Karten. Denn Plakatständer vor Fußgängerüberwegen oder an Einmündungen nehmen den Autofahrern die Sicht. Auch spielende Kinder können aufgrund ihrer geringen Körpergröße hinter Wahlplakaten verschwinden und für nahende Fahrzeuge kaum zu sehen sein. Doch auch anderweitig bergen die teils großflächigen Printwerbungen Gefahren: Fußgängern und Radfahrern können sie die Sicht auf den fahrenden Verkehr versperren. Weiterhin kann es zu einer Ablenkung vom Verkehrsgeschehen kommen: Autofahrer achten dann naturgemäß eher auf kleingedruckte Texte und aufsehenerregende Bilder statt auf das, was auf der Straße passiert.

Wie das Magazin von auto*( **auto*/magazin rel= nofollow >**auto*/magazin ) weiter berichtet, müssen Aufsteller von Werbetafeln, die Unfälle verursachen, mithaften. Sie tragen somit eine Mitschuld an eventuellen Unglücksfällen. Auch der ADAC spricht eine klare Forderung aus: Wahlplakate nur so an Kreuzungen, Einmündungen oder vor Fußgängerüberwegen aufstellen, dass sie keine Bedrohung für den Straßenverkehr darstellen.

Weitere Informationen:
**auto*/magazin/showArticle/article/23976/Wahlplakate-koennen-Verkehrssicherheit-gefaehrden rel= nofollow >*auto*/magazin/showArt...kehrssicherheit-gefaehrden


Kontakt:
Tilo Sommer
Public Relations

Unister GmbH
Barfußgässchen 11
04109 Leipzig

Tel: +49/341/49288-240
Fax: +49/341/49288-59
tilo.sommer@unister-gmbh*



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