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13:23 Uhr
20.04.2024

Novelle des Atomgesetzes schließt Sicherheitslücken nicht
Schwarz-gelbe Regierung und Atomkonzerne lenken mit ihrer Fokussierung auf die Laufzeitenthematik von der notwendigen Sicherheitsdebatte ab. Denn die kurzsichtige Konzentration auf das Ausstiegsdatum blendet die breite politische Diskussion und dringlichen technischen Untersuchungen über die weiterhin bestehenden Atomrisiken aus. Die Laufzeitenfrage kann die Sicherheitsfrage nicht ersetzen, denn auch bei 'nur noch' 11 Jahren Laufzeit bleiben die Risiken im vollen bisherigen Umfang bestehen , warnt Astrid Schneider, Sprecherin des Bundesarbeitskreises Energie von Bündnis 90/Die Grünen. Jetzt ist eine breite gesellschaftliche Debatte über den Umgang mit
den atomaren Gefahren dringlich , fordert Schneider

Merkels Stresstest offenbarte schwerwiegende Sicherheitslücken:

Denn höchste Sicherheitslevels wurden fast gar nicht erreicht, oft nicht einmal ein hohes Sicherheitsniveau. Das betrifft auch die jetzt noch am Netz verbleibenden neun neueren Atomkraftwerke. Die Hälfte des Stresstests besteht aus Prüfaufträgen, fehlenden Nachweisen, noch nicht betrachtete Sicherheitslücken und in Zeiten des Klimawandels neu zu überprüfenden Schutzanforderungen gegen Hochwasser, Stürme und flächendeckenden Stromausfall. Auch neue Fragen zu Erdbeben formulierten die Prüfer als offene Arbeitsaufträge, die in der Kürze der Zeit des 'Stresstests' von der Reaktorsicherheitskommission nicht umgesetzt werden konnten.

Die Stresstest Prüfaufträge sind bis heute unbearbeitet:

Ein Auftrag oder Verfahren zur Abarbeitung der zu Tage getretenen
Sicherheitslücken und fehlenden Sicherheitsnachweise wurde bislang
nicht erteilt. Auch die vom BMU nach Fukushima neu formulierten
Sicherheitsanforderungen verschwanden stillschweigend in der
Schublade. Sogar das neue kerntechnische Regelwerk mit schärferen
Sicherheitsanforderungen und gründlicheren Prüfungen für den
Normalfall, welches seit 2004 erarbeitet und erprobt wurde, ist
bislang noch nicht in Kraft gesetzt und verbindlich gemacht worden.
Warum? Das ist nicht nachvollziehbar nach Fukushima. Die Lehren aus
Fukushima für die Sicherheit deutscher Atomkraftwerke sind somit noch
nicht gezogen.


Auch verbleibende 9 Atomkraftwerke mit großen Sicherheitsrisiken.

Beispiel Brokdorf: Das Atomkraftwerk liegt nur 1,5 m über NN,
relevante Sicherheitsgebäude sind für Hochwasser bis zu 4,3 m NN
geschützt. Alleine das Bemessungshochwasser liegt aber bereits bei
8,15 m NN. Nur ein Deich schützt davor. Was passiert, wenn es einen
großflächigen Deichbruch gibt und das Wasser nicht so schnell wie
erhofft ablaufen kann, ist bislang nicht untersucht worden. Die
Sicherheitsanforderungen des Stresstest gegen Hochwasser wurden daher
auch nicht erbracht. Ob das bei Erbauung zugrunde gelegte Hochwasser
heutigen Anforderungen im Rahmen des Klimawandels entspricht ist noch
nicht untersucht worden. Auch die Atomkraftwerke in Grundremmingen,
welche erst 2017 und 2021 vom Netz sollen, machen Sorgen: denn es sind
Siedewasserreaktoren mit der gleichen Technik wie die in Fukushima
explodierten AKW. Auch die Anwohner des Atomkraftwerkes in
Neckarwestheim sind beunruhigt: die Gegend gilt als Erdbebengefährdet.
Und sogar die neusten Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und
Neckarwestheim haben Sicherheitslücken: die Ärzte gegen den Atomkrieg
(IPPNW) weisen auf Probleme bei der Notabschaltung hin. Zudem ist laut
Stresstest die Notfallkühlung abhängig von der normalen
Kühlwasserversorgung. Die als Lehre aus Fukushima - auch von den
BMU-Beamten - geforderte doppelte Sicherheit bei der so notwendigen
Kühlung ist somit nicht gegeben.


?Sicherheit ist nicht verhandelbar'

Unter diesem Titel beschlossen Bündnis 90/Die Grünen auf ihrem
Atom-Parteitag in Berlin einen Stufenplan für mehr atomare Sicherheit:
eine sofotige gründliche Sicherheitsüberprüfung aller deutschen Atomkraftwerke, die Inkraftsetzung schärferer Sicherheitsnormen für
Atomkraftwerke und die Neudefinition und Überprüfung der
Sicherheitsanforderungen bezüglich erhöhter Umwelt- und
Terrorgefahren. Die in den letzten Wochen geführte Debatte um die Laufzeiten
beschäftigt sich in Wirklichkeit mit den Eigentums- und Gewinnrechten
der Betreiber. Das Eigentum an einem AKW kann aber nur dann
gewinnbringend genutzt werden, wenn gleichzeitig konkrete Sicherheits-
und Umweltkriterien beachtet werden. Das ist ja auch bei jedem Auto
so: jeder Besitzer weiss genau: sind die Bremsen kaputt und stimmen
die Abgaswerte nicht, muss es in die Werkstatt oder der TÜV zieht es
aus dem Verkehr. Die Sicherheitsproblematik ist daher eine vollständig
von der Eigentumsdebatte losgelöste Fragestellung aus eigenem Recht
und mit eigener Logik. Die Laufzeitendebatte kann diese nicht
ersetzen. Insbesondere müssen nun alle die offenen Fragen und
Sicherheitslücken mit Gründlichkeit geprüft werden, die mit den
hitzigen Überprüfungen während des kurzfristigen Moratoriums aus
Zeitgründen übergangen wurden. Das gilt auch für Forschungsreaktoren
wie den nun still stehenden Reaktor am Berliner Wansee, der auf Druck
der Grünen erst wieder in Betrieb gehen darf, wenn die Sicherheit neu
überprüft w urde.

Mehr atomare Sicherheit ist Verbraucherschutz

Astrid Schneider: Im Zentrum der Atomdiskussion sollten nicht de
Rechte der Betreiber, sondern das Wohl und der Schutz der Bevölkerung
stehen. Im Falle eines Atomunglücks haften Steuerzahler und
Geschädigte, da die Risiken nicht versicherbar sind.
Astrid Schneider: Ich fordere die Bundesregierung auf, höchste
Sicherheitsstandards bei deutschen AKW nicht nur zu proklamieren,
sondern jetzt auch umzusetzen. Bei aller Freude über das aus der
ältesten und störanfälligsten Atomkraftwerke mit der jetzt
beschlossenen Atomgesetznovelle, dürfen die Sicherheitslücken der
jüngeren neun verbleibenden AKW nicht übersehen werden. Nun ist es
Zeit die wahre Lehre aus Fukushima zu ziehen und sich dem Schutz der
Bevölkerung durch mehr atomare Sicherheit zu widmen.


KONTAKT
Astrid Schneider - Sprecherin für Verbraucherpolitik
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Berlin
Tel: (030) 2325 2416
E: astrid.schneider@gruene-fraktion-berlin*

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