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22:49 Uhr
25.04.2024

Neue Incoterms 2010 von Rechtsanwalt Willers
Seit dem 01.01.2011 sind die neuen Incoterms 2010 in Kraft getreten. Wer diese Incoterms 2010 verwenden möchte, muss in einem Vertrag ausdrücklich auf sie verweisen. Die Incoterms 2010 gelten dann nicht nur für internationale Verträge sondern auch ausdrücklich für nationale Verträge. Die Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU wurden herausgenommen und mit zwei neuen Klauseln DAT und DEQ ersetzt. Diese beiden Klauseln sollte man genau verstehen. DAT (delivered at terminal) - der Begriff Terminal ist multimodal anwendbar. Solange es immer nur einen Ort gibt, der als Terminal in Frage kommt, besteht die wichtige Eindeutigkeit. Das muss aber die andere Partei im Notfall nachweisen. Die Flexibilität ist daher eher schädlich. Der "Terminal" sollte daher stets in einem Vertrag genau definiert werden. Zur Not können Sie mit Hilfe von Google Earth den Ort markieren und in den Vertrag als Vertragsbestandteil einbinden. Die Ware muss der Verkäufer an diesem Terminal entladen zur Verfügung stellen, sobald er dem Käufer diesen Zustand angezeigt hat, gehen Gefahr und Kosten auf den Käufer über. DAP (delivered at place) - diese Klausel ist ebenfalls sehr flexibel verwendbar. Im Gegensatz zur Klausel DAT muss der Verkäufer die Ware jedoch unentladen zur Verfügung stellen Die Ware muss also entladebereit sein. Der Ort sollte auch hier so genau wie möglich bestimmt werden. Auch hier kann ein Bild aus Google Earth mit genauer Markierung im Vertrag mit aufgenommen werden. Bei den Klauseln FOB, CFR und CIF ist der Kosten- und Gefahrenübergang nunmehr nach Verladen des Transportsgutes an Bord des Schiffes. Rechtsanwalt Thomas Willers berät Mandanten im internationalen Vertragsrecht und steht für Fragen zu den Incoterms 2010 gerne zur Verfügung.

Thomas Willers
Rechtsanwalt
Betriebswirt IHK

Wilhelmstr. 25
80801 München
tel 089 / 1211 05805


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