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9:24 Uhr
18.04.2024

EuGH: Unisex-Tarife werden für Versicherungen zur Pflicht
Anfang März hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschlossen, dass es ab Dezember 2012 Unisex-Tarife geben soll. Versicherungen werden nun für Männer und Frauen die gleichen Tarife anbieten müssen. Anhänger der neuen Unisex Regelung haben sich immer wieder darüber beschwert, dass das Geschlecht als ein Beitragskriterium willkürlich ist. Die Versicherungsbranche hingegen fühlt sich angegriffen.

Die Höhe der Beiträge ist bislang abhängig von dem Risikofaktor gewesen. Haben Familienmitglieder schwerwiegende Erbkrankheiten, ist der Beitrag der Lebensversicherung höher, als bei einem gesunden Mitmenschen. Ein Rennfahrer muss mehr für seine Versicherung ausgeben, als der Ingenieur für das Auto. Frauen zahlen zur Zeit wegen ihrer durchschnittlich fünf Jahre längeren Lebenszeit einen höheren Beitrag für ihre Rentenversicherung. Für ihre Kfz-Versicherung entrichten sie aber weniger, als Männer, da diese in jungen Jahren durchschnittlich viel mehr Unfälle bauen.

Europäischer Gerichtshof ist für Gleichberechtigung

Nach Auffassung des EuGH ist der derzeitige Zustand diskriminierend und nicht nicht gleichberechtigt. Es wird vor allem darauf hingewiesen, dass die Lebensweise nicht nur vom Geschlecht abhängig ist, sondern auch vom Einkommen, dem Wohnort, der Ernährung oder der allgemeinen Lebensweise. Ab 21.Dezember 2012 sollen deswegen einheitliche Tarife in Unabhängigkeit vom Geschlecht eingeführt werden. Die Versicherungsbranche will die bestehenden Tarife umstellen. Volker Leienbach, der Direktor des PKV-Verbandes fordert Regelungen, die es erlauben, bereits bestehende Tarife umzustellen. Er hat bereits Erfahrung mit der geschlechtsunabhängigen Kalkulation der Kosten. Denn seit 2006 werden laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Kosten für Schwangerschaft und Mutterschaft auf Männer und Frauen aufgeteilt.

Kritik seitens Versicherungsbranche

Das Vorhaben des europäischen Gerichtshofs löste eine Vielzahl von Kritik aus. Vor allem bei der deutschen Versicherungsbranche, diese nannte es einen „Angriff auf die Grundprinzipien der Versicherungswirtschaft“. Die privaten Krankenversicherungen erkennen das Urteil zwar an, prangern aber an, dass eine bewährte Praxis nun gebrochen werde.

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