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25.04.2024

Polizei-und Justizskandal in Sachsen gegen Journalisten
Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Volker Külow, Fraktion Die LINKE

Thema: Unregelmäßigkeiten und Verdacht der Verhinderung von Aufklärungshandlungen gegenüber Journalisten

Vorbemerkungen:

Am 24. Januar 1996 sendet das ZDF in „Kennzeichen D“ den Beitrag des freien,investigativen Journalisten Heinz Fassbender aus Köln, der nach intensiven Recherchen über den skandalösen Umgang von Angestellten der Leipziger Stadtverwaltung und offiziellen Beratern der Stadt mit Filetstücken des Immobilienfonds der Stadt berichtete. Der Beitrag findet insbesondere auch deshalb Beachtung, weil Heinz Fassbender und sein Team bei den Dreharbeiten zum dubiosen Immobilienerwerb eines leitenden LWB - Mitarbeiters tatsächlich angegriffen und erheblich verletzt wurden.

Nach Ausstrahlung des Beitrages überlässt Fassbender drei Ordner Recherchematerial dem LKA Sachsen auf dessen Bitten und im Glauben auf Weiterverfolgung seiner Rechercheergebnisse. Vom LKA Sachsen erfolgt nie wieder eine Rückmeldung. Seine wichtigste Informantin, Rechtspflegerin Beer vom Amtsgericht Leipzig, verschwindet 1996 spurlos und wird Jahre später ermordet aufgefunden.

Ende 2000 erhält Heinz Fassbender aus Sachsen Insidertipps zur Einschleusung von Kindern aus Tschechien, vor allem zu nichtregistrierten Kindern aus Sinti- und Roma - Familien. Ein Freund, Günther B, begleitet ihn auf seinen Recherchen nach Tschechien. In einem „Knabenbordell“ in Prag erhalten sie Hinweise auf eine Leipziger Kinderprostituierten-Szene, auch auf das Haus „Jasmin“ in Leipzig. Nach eigenen Angaben werden sie bei Pilsen in einen Hinterhalt gelockt und von vermutlich einheimischen sowie deutschen Männern in einem abseits liegenden Gebäude auf unbeschreiblich brutale und erniedrigende Weise über Stunden geschlagen, gequält und geradezu gefoltert.
Nachdem sämtliche Aufzeichnungen und Kameras zerstört sind, werden beide endlich freigelassen. Sie fliehen über die Grenze nach Bayern und werden von der dortigen Polizei, verletzt und völlig traumatisiert, in Krankenhäuser eingeliefert.

Sie befinden sich viele Monate in stationärer Behandlung von Neurologen und Psychologen. Bei beiden ist eine andauernde posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert. Die bayerische Polizei bittet beide Opfer, so ihre Angaben, um möglichst wenig Publizität des Vorgefallenen, da die Ermittlungen weit fortgeschritten seien.
In Tschechien soll es dann auch im Ergebnis der Vorfälle zu Festnahmen gekommen sein. Von ähnlichen Ergebnissen wurde aus Leipzig nichts bekannt.

Wieder erhält Herr Fassbender, diesmal 2005, Hinweise darauf, dass es, neben anderen Schleusungen, zur illegalen „Einfuhr“ von Kindern zum Zwecke der Prostitution im Raum Görlitz kommen soll. Überdies erhält er einen Hinweis, dass angeblich ein leitender Staatsanwalt in Bautzen eine starke und gewiss ungesetzliche Vorliebe für Kinder haben soll. Herr Fassbender selbst hat kein Verlangen, diese Sachen noch einmal selbst zu recherchieren und biete dieses brisante Thema einem Freund, Herrn Peter Hornstadt, an. Er hilft ihm bei einem Exposé und bei der Vorfinanzierung durch einen interessierten TV-Produzenten.

Herr Günther B unterstützt Herrn Hornstadt bei seinen Recherchen in Polen unmittelbar, da er dort über zahlreiche gute Kontakte verfügt. Er ist es auch, der Herrn Hornstadt am 19. August 2005 an einem vereinbarten Treffpunkt, in der Nähe von Weißwasser, bis zur Bewusstlosigkeit zusammengeschlagen, schwer verletzt und völlig verstört auffindet und ins Krankenhaus bringt. Im Ergebnis dessen ermittelt das LKA Sachsen, geleitet durch die StA Görlitz (Staatsanwalt Sebastian Matthieu) gegen Herrn Hornstadt wegen vermeintlichen Versicherungsbetruges und gegen die Herren Fassbender und Bernhardt wegen Beihilfe dazu.

Als Fassbender die StA Görlitz, die 2005/2006 von Staatsanwalt Norbert Röger geleitet wird, darauf hinweist, dass doch eigentlich gegen den Bautzener Staatsanwalt, den er längst namhaft gemacht hatte, ermittelt werden müsste und nachfragt, ob er auch wieder in den „Sachsen-Sumpf“ geraten sei, wird er als „Trittbrett-Fahrer“ abgetan.

Fragen an die Staatsregierung:
1. Trifft es zu, dass vor dem geschilderten Hintergrund durch das LKA Sachsen, Außenstelle Görlitz, ausschließlich gegen den Geschädigten investigativen Journalisten Herrn Peter H., der nach wie vor unter schwersten posttraumatischen Belastungsstörungen leidet, wegen Betruges unter Az. 100 Js 5844/07 ermittelt wird?

2. Wenn nein, gibt es unter Umständen auch Ermittlungsansätze wegen versuchten Mordes gegen die Unbekannten, die Herrn Peter H. zusammengeschlagen haben?

3. Gehen StA Görlitz sowie das LKA weiterhin davon aus, das sich Herr Peter H. lebensgefährliche Verletzungen selbst beibrachte oder beibringen ließ und worauf begründet sich diese Vermutung?

4. Aus dem Umfeld des beschuldigten Journalisten ist der Name eines Bautzener Staatsanwaltes bekannt geworden, der selbst Straftaten in der recherchierten Szene verantwortet haben soll. In diesem Zusammenhang wurden Zeugen durch das Amtsgericht Bergisch-Gladbach in Amtshilfe für die StA Görlitz vernommen (Az: 40 Gs-200 AR 180/08-67/08). Auf Nachfrage soll die StA Görlitz mitgeteilt haben, dass die Ermittlungsakte „auf dem Postwege verschwunden sei“. Existiert das benannte Ermittlungsverfahren und trifft es zu, dass die Verfahrensakte verloren gegangen ist?

Fragen zu Themenkomplex Ex-OStA. Hartmut Sch:

Wie erklären sich die Verantwortlichen aus den Justizbehörden, dass die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Görlitz 40 Gs-200 AR 180/08-67/08 auf dem „Amtswege“ zum Amtsgericht Bergisch Gladbach im Zuge einer Amtshilfe zwecks richterlicher Vernehmung von Zeugen verloren gegangen sein soll?

Handelt es sich bei den „Vor- Ermittlungen“ um den Vorwurf des Kindesmissbrauchs eines ehemaligen Oberstaatsanwaltes aus Bautzen?

Sind die Aussagen der Missbrauchsopfer ebenfalls verschwunden? Sind Sicherheitskopien angefertigt worden, um erneute Vernehmungen der vermutlichen Missbrauchsopfer zu vermeiden? Wenn nein - warum nicht?

Haben sich Zeugen bei der Justiz darüber beklagt, dass sie nicht ernst genommen werden und sich durch die Justizbehörden und deren Ermittler bedroht fühlen? Wenn ja - warum?

Haben Zeugen die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Görlitz verweigert und das Justizministerium gebeten, die Ermittlungen einer anderen Staatsanwaltschaft in einem anderen Bundesland zu übertragen? Wenn ja - warum?

Ist der Antrag eines Zeugen zur Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm entschieden worden? Wenn nein - warum nicht?

Wann ist der vermutliche Kindesmissbrauch den Justizbehörden durch Journalisten bekannt gemacht worden? Warum werden erst jetzt die sogenannten „Vor-Ermittlungen“ durchgeführt?

Haben Zeugen und Journalisten dem LKA - Görlitz und der Staatsanwaltschaft in Görlitz Angebote unterbreitet, bei den Recherchen zu einem Kinderschänderring in Sachsen und im osteuropäischen Ausland behilflich zu sein? Warum ist auf dieses Angebot nicht zurückgegriffen worden?

Hat ein Journalist u.a. im Zusammenhang mit den Vorwürfen zum Kindesmissbrauch vor Ort recherchiert und wurde daraufhin in Weißwasser Opfer einer Gewalttat? Warum sind diese mehrfach geäußerten Hinweise bis heute nicht Gegenstand von Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft geworden?

Warum hat die Staatsanwaltschaft Görlitz einen im Leipziger Immobiliensumpf recherchierenden TV-Journalisten, der ebenfalls dort Opfer einer Gewalttat wurde und sich auch bei den Recherchen des Gewaltopfers aus Weiswasser engagiert hat, schriftlich als „Trittbrettfahrer“ des „Sachsensumpfes“ bezeichnet? Wollte man ihn für seine Hinweise zu den Recherchen des Kollegen unglaubwürdig machen? Wurde das Opfer zum Täter gemacht? Wenn ja - warum?

Warum werden die sog. „Vorermittlungen“ trotz jahrelang vorliegender Hinweise gegen den Ex-Oberstaatsanwalt erst jetzt durchgeführt? Vereitelt die sächsische Justiz prinzipiell Ermittlungen gegen sich selbst? Werden durch derartige Ermittlungen der Führungsanspruch und die Vorbildfunktion als Personen der Rechtspflege in Frage gestellt? Hat man Angst vor den Konsequenzen? Will man aus ermittlungshygienischen und moralischen Gründen dieses Thema, das auch Personen der Rechtspflege betrifft, nicht öffentlich hinterfragen lassen?

Hat sich in diesem Zusammenhang der ehemalige Staatsanwalt aus Görlitz, Alexander Vahl in Leipzig erschossen? Wird aus diesem Grunde der Name des Amtsrichters aus Löbau, der Kinder*os in seinen Besitz hatte, vorsätzlich verschwiegen?
Hat dieser Richter in seiner „Amtszeit“ Menschen wegen Kindesmissbrauchs verurteilt?
Gegen wie viel Personen aus der Justiz und Polizei wird wegen Kinder*obesitz und Kindesmissbrauchs in Sachsen ermittelt. Wie viele sind bisher verurteilt worden?

Fragen zum Themenkomplex Skandalermittlungen gegen Journalisten:

Im Ermittlungsverfahren 100 Js 5844/07 bei der Staatsanwaltschaft Görlitz wird seit 2005 gegen Journalisten ermittelt, die im Themenbereich Menschenschleusung und Kindesmissbrauch im Grenzgebiet zu Görlitz recherchiert haben. Ein Journalist wurde nach einem Überfall in Weißwasser schwer verletzt. Die StA - Görlitz sagt, der Verletzte sei kein Journalist. Wie wird das begründet?

Hat sich der Journalist die lebensgefährlichen Verletzungen selbst beigebracht, oder sind sie durch Auftragnehmer aus der polnischen Mafia organisiert worden? Ist dieses Ermittlungsverfahren inzwischen eingestellt worden? Warum wurde die Glaubwürdigkeit der osteuropäischen Zeugen anhand einfachster Ermittlungen nicht überprüft? Sind Maßnahmen wegen falscher Anschuldigung eingeleitet worden?

Kollegen des überfallenen Journalisten sollen im Schmuggelgeschäft und beim professionellen Autodiebstahl mitgewirkt haben. Konnten diese Aussagen einer polnischen Zeugin zu einer Anklage führen? Wenn nein - warum nicht?

Durfte die Zeugin mit Familie nachdem sie ihre Aussage gemacht hatte in der Bundesrepublik mit Sozialunterstützung der Solidargemeinschaft verbleiben? Wenn ja - warum? Ist im Gegenzug ein bestehender Haftbefehl gegen die Zeugin aufgehoben worden? Wenn ja - warum? Wie viel hat die Zeugin bisher an Zuwendungen erhalten? Wird die Zeugin vom LKA - Görlitz noch in anderen Ermittlungs- und Strafverfahren eingesetzt? Hat das LKA - Görlitz das Vorleben der Zeugin untersucht? Zu welchem Ergebnis ist man gekommen?

Musste ein LKA - Beamter aus Görlitz zunächst von diesem Ermittlungsfall suspendiert und später aus dem LKA in eine andere Dienststelle versetzt werden? Wenn ja - warum? Lebte dieser Ermittlungsbeamte mit der Ehefrau eines Entlastungszeugen aus dem Bergischen - Land in Görlitz zusammen? Hat dieser Beamte mehrmalige stundenlange Vernehmungen im Hause des Entlastungszeugen genutzt, um die Ehefrau und jetzige Lebenspartnerin treffen zu können, oder sind neue Ermittlungserkenntnisse durch diese Vernehmungen dokumentiert worden? Wenn ja - welche neuen Erkenntnisse sind erkannt worden? Hat der Beamte diese „Spezial-Vernehmungen“ über Reisekosten bei seinem Dienstherrn abgerechnet? Warum hat das LKA nach einer Beschwerde des Ehemannes diese Angelegenheit als „private Sache des Beamten“ eingestuft? Sind „Proforma - Vernehmungen“ unter Benutzung von LKA - Equipment nur in dieser Ermittlungssache „privat“ verwendet worden? Wie viele Fahrzeuge sind im Jahr 2008 für private Belange der LKA - Beamten ausgeliehen worden? War auch die Vernehmung des Ehemannes eine „private Angelegenheit“? Geriet der Ehemann erst nach Gebrauch seines Beschwerderechts in den Fokus der LKA - Ermittlungen? Haben sich auch andere Beamte daran beteiligt? Wenn ja - warum?

Wurden, nachdem der LKA - Beamte mit der Ehefrau des Entlastungszeugen eine Beziehung eingegangen ist, durch diesen Beamten mit der Ehefrau eine Vernehmung gegen den Ehemann durchgeführt? Welche Ermittlungsverfahren musste der Ehemann durch diese Vernehmungen hinnehmen? Führten diese Vernehmungen auch zu Strafverfahren? Welches Ergebnis liegt hierzu vor? Hat der Ehemann das LKA - Sachsen über das Innenministerium zum Schadensersatz aufgefordert? Was sagt das LKA - Sachsen hierzu? Gab es wegen dieser und ähnlicher Vorwürfe disziplinarrechtliche Verfahren gegen LKA - Beamte? Zu welchem Ergebnis ist das LKA gekommen?

Wurden bei einem Beschuldigten in seiner Wohnung „verbotene Rauschmittel“ gefunden? Welche Subtanzen und Mengen sind dies gewesen? Ist der Beschuldigte zuvor wegen Fluchtgefahr - weil ohne festen Wohnsitz - verhaftet worden? Wie kann die Wohnung eines Wohnungslosen durchsucht werden? Erklären Sie den Widerspruch?

Hat man in diesem Durchsuchungszusammenhang auch die Wohnung des Ehemannes, dessen Ehefrau mit einem der ermittelnden Beamten zu dieser Zeit bereits verbandelt war, ohne richterlichen Beschluss durchsucht? Wie wurde auf die Beschwerden des Betroffenen reagiert?

Wie erklärt die Staatsanwaltschaft Görlitz ihre eigenen Angaben, dass eine CD mit Kinder*omaterial, die angeblich im Jahre 2007 bei einem TV-Journalisten während einer Hausdurchsuchung im oben erwähnten Ermittlungszusammenhang gefunden worden sein soll, noch nicht zu einem Strafverfahren bzw. zu einer Anklageschrift geführt hat? Liegt hierzu eine Strafanzeige wegen falscher Anschuldigung gegen LKA - Beamte vor? Wie ist der Ermittlungsstand? Vermisst der TV- Journalist Recherchematerial aus seinen frühren und aktuellen Recherchen zum Sachsensumpf? Um welche Materialien handelt es sich?

Ist der zuständige Oberstaatsanwalt aus Görlitz schon mit anderen „Großverfahren“ aufgefallen, die dann im „Nichts“ endeten? Um welche Verfahren handelt es sich? Welche Kosten sind bei diesen und den Skandalermittlungen gegen Journalisten angefallen? Genaue Aufstellung erwünscht.

Gegen den lebensgefährlich verletzten Journalisten wird immer noch „wegen Betruges“ ermittelt. Deshalb erhält er auch keinen Opferausgleich. Welche Tatsachen- u. Ermittlungsergebnisse liegen diesem Betrugsverdacht zu Grunde?

Sind die gesamten unwürdigen Verhaltensweisen in diesem Ermittlungsverfahren noch verhältnismäßig? Wenn ja - wodurch?

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