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11:31 Uhr
23.04.2024

TATORT: OLG-München hat zum Rechtstreit um den Tatort-Vorspann entschieden
Der TATORT-Vorspann bleibt unverändert.

Die Grafikerin, die diesen vor 40 Jahren geschaffen hat,
muss nicht erwähnt werden.

Dies hat am 10.Februar 2011 das Oberlandesgericht München
entschieden.Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Der bayerische Rundfunk (BR) und der Westdeutsche Rundfunk ( WDR ) fühlen sich bestätigt in ihrer Rechtsaufassung." Ich freue mich, dass das Gericht unsere
Praxis beim beliebten TATORT-Vorspann bestätigt hat. Dies
ist auch im Sinne der Zuschauerinnen und Zuschauer ", so
Gebhard Henke, Tatort-Koordinator der ARD.

Das Gericht folgte der Argumentation der Sender, dass sich Zuschauer den Tatort nicht wegen des Vorspanns ansehen. Der Vorspann habe lediglich eine "Hinweisfunktion".
Es sei ein " untergeordneter Beitrag zum Gesamtwerk ".

Die Akzeptanz des Tatorts beim Publikum beziehe sich auf
den nachfolgenden Film. Eine Nachvergütung sei nicht geboten.

Die Klägerin muss auch nicht nachträglich namentlich im
Vorspann aufgeführt werden.
Das Gericht wies darauf hin, dass sie Klägerin " ein Fehlen der Urheberbenennung über viele Jahre hinweg gegenüber den Beklagten nicht gerügt hat ".

Die Praxis sei von ihr jahrzehntelang nicht beanstandet
worden.Das Gericht legte fest, dass generell neben der
Klägerin keine andere Person als Urheber des Vorspanns
öffentlich genannt werden dürfte.

Text/Nachrichtinfo: wdr2011*
Bilder: by h.e.schiewer

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