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15:03 Uhr
24.04.2024

Extreme Heizkosten – Mietmangel?
Berlin, den 03.02.2011 Ist eine Heizungsanlage vorhanden und auch funktionstüchtig, hat der Mieter kein Anrecht auf eine wirtschaftlichere, selbst wenn immense Heizkosten entstehen. Auch die Umrüstung auf eine andere Energieversorgung kann nicht eingefordert werden.

Die Heizkosten müssen bezahlt werden. Ein Fehler an der Mietsache bzw. ein Mietmangel liegt nur vor, wenn die Höhe der Kosten sich in einem Defekt der Anlage begründen. Ob ein solcher vorliegt, muss anhand des Entwicklungsstandes zum Zeitpunkt ihres Einbaus respektive der Erbauung des Hauses bewertet werden (OLG Düsseldorf, 08.07.2010, 24 U 222/99).

Susanne Purol, Top-Immobilien GmbH Berlin
*topimmobilienXL*

Über TOP-Immobilien
Hinter dem Namen TOP Immobilien steht ein serviceorientiertes Team aus 12 Mitarbeitern. Angeführt wird das Unternehmen von Geschäftsführer Michael Schmidt, welcher auf über 25 Jahre Erfahrung im Immobiliengeschäft zurückblicken kann. Die Firma hat sich auf den Verkauf von Miethäusern, Eigentumswohnungen (frei oder vermietet)) und auf Einfamilienhäuser spezialisiert. Regionale Schwerpunkte bilden Objekte aus Berlin und Potsdam samt Umland, Leipzig, Dresden und Ostsee im Großraum Rostock.

Pressekontakt / Rückfragen:
Top-Immobilien GmbH
(Mitglied im RDM und FIABCI)
Michael Schmidt
Sandstr. 32
13593 Berlin (Spandau)
Tel.: (030) 288 30 999
mail@topimmobilienXl*

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