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17:33 Uhr
25.04.2024

Rechtliche Grundlagen des unternehmerischen Gebäudebrandschutzes
Unternehmerisch genutzte Immobilien unterliegen einer Vielzahl von Rechtsvorschriften zum vorbeugenden Brandschutz. Sie sollen die Gefährdung von Leib, Leben und Besitz durch gefährliche Brände auf ein Minimum reduzieren. Die Brandschutzspezialisten des Essener Brandschutzservice EBS informieren über die bauordnungsrechtlichen Grundlagen des unternehmerischen Gebäudebrandschutzes.

Das Bauordnungsrecht verleiht der Notwendigkeit zum vorbeugenden Brandschutz rechtliche Gestalt. Ihm unterliegen sowohl Bauherren als auch Betreiber baulicher Anlagen, die eine Neuerrichtung oder den Umbau von Immobilien planen.

Die Vorschriften zum baulichen Brandschutz stellen sicher, dass bereits bei der Errichtung von Immobilien technische Mittel ausgeschöpft werden, die geeignet sind, zur Verhinderung von Ausbruch oder Verbreitung eines Brandes beizutragen. Hierbei berücksichtigt der Gesetzgeber die potentielle Gefährdung, die mit der Nutzungsart des Gebäudes einhergeht.

Gebäudetypen, bei denen Brände zu besonders schweren Schädigungen von Menschen und Besitztümern führen würden, werden der bauordnungsrechtlichen Kategorie der Sonderbauten zugerechnet. Typische Sonderbauten sind Industriegebäude, Kaufhäuser oder Krankenhäuser.

An ihre Neuerrichtung werden strenge Anforderungen gestellt. Insbesondere muss der Bauherr ein Brandschutzkonzept vorlegen und amtlich genehmigen lassen, dass von einem zugelassenen Spezialisten wie dem Essener Brandschutzservice EBS angefertigt worden sein sollte. Die praktische Verwirklichung des Brandschutzkonzeptes am Bauort erfolgt durch Experten.

Wie bereits erwähnt, beeinflussen bauordnungsrechtlich begründete Brandschutzvorschriften nicht nur die Zulässigkeit von Neubauten, sondern sind ebenfalls für umfangreiche Umbauten einschlägig. Um sicherzustellen, dass den gesetzlichen Schutzstandards tatsächlich Genüge getan wird, führen die zuständigen Baubehörden regelmäßige Kontrollen vor Ort aus.

Für Unternehmer stellt sich meist nicht die Frage, ob ihre Bauvorhaben der Regelung für Sonderbauten unterliegen. Die unternehmerische Nutzung verpflichtet zum umfangreichen Schutz von Mitarbeitern und Kunden. Schon deshalb unterliegen Unternehmensimmobilien in der Regel erweiterten Brandschutzanforderungen.

Als Spezialisten für Brandschutz steht der Essener Brandschutzservice EBS für weiterführende Informationen zu allen Bereichen des baulichen Brandschutzes gerne zur Verfügung.
Pressekontakt
Essener Brandschutz Service EBS
Ansprechpartner:
W. Bär
Schornstr. 38
45128 Essen

Tel.: 0201 - 78 77 00
Fax: 0201 - 87 77 412
Mob. Tel.: 0163 - 77 22 493

E-Mail: info@essener-brandschutz-service*
Homepage: *brandschutz-essen*

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