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9:38 Uhr
29.03.2024

Die Zivilrechtliche Forderungen in Frankreich
Man spricht von einer zivilrechtlichen Forderung, wenn eine natürliche Privatperson, die keine gewerbliche Tätigkeit ausübt, Geld schuldet
Im Gegensatz zu anderen Ländern, wie Deutschland, gibt es in Frankreich keine Datenbank über die Zahlungsfähigkeit von Privatpersonen.
Es gibt jedoch eine von der „Banque de France“ geführte so genannte Schwarze Liste, die allerdings nur Banken zugänglich ist.
Der den Privatpersonen eingeräumte „Lieferantenkredit“, erfolgt ohne irgendeine Garantie, hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden.
Aus diesem Grunde sehen die Online-Läden für Privatpersonen nur eine einzige Zahlungsart vor, nämlich die Zahlung per Kreditkarte.
Bei ausbleibender Zahlung, können der Privatperson keine Gebühren für die Forderungseinziehung, auferlegt werden.
Die französischen Staatsbehörden, und insbesondere die Direktion für Betrugsfahndung, leiten diesbezüglich Ermittlungsverfahren für fast alle Anzeigen von Privatpersonen ein.
Wer weiterhin von Privatpersonen Gebühren für die Forderungseinziehung verlangt, setzt sich der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aus.
Dieser Tatbestand wurde im ersten Halbjahr 2010 vom Kassationshof bestätigt.

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