Städte und Gemeinden zahlen die Zeche der Digitalen Dividende
P R E S S E M I T T E I L U N G
Städte und Gemeinden zahlen die Zeche der
Digitalen Dividende
Zuatzkosten von 1 Mrd. Euro prognostiziert
Für deutsche Städte und Gemeinden entstehen in den kommenden Monaten zusätzliche Kosten in Höhe von rund 1 Milliarde Euro, um auch nach der Versteigerung der Funkfrequenzen drahtlose Mikrofone in Veranstaltungshäusern, Universitäten, Volkshochschulen, Vereinsheimen und Kirchen zur Verfügung stellen zu können.
Dies ermittelte der Europäische Verband der
Veranstaltungs-Centren e.V. (EVVC).
Auch im RuhrCongress Bochum und der Jahrhunderthalle Bochum werden aufgrund dieser Problematik Kosten in Höhe von zusammen 100.000,00 Euro entstehen.
Drahtlose Mikrofonanlagen, die derzeit im Frequenzbereich von 790 bis 814 MHz und 838 bis 862 MHz im Einsatz sind, dürfen nach dem 31.12.2015 nicht mehr betrieben werden und verlieren somit ihre Brauchbarkeit.
Neuanschaffungen sind unerlässlich,
deren Kosten aufgrund der kommunalen Strukturen der
Veranstaltungshäuser und vieler anderer betroffener Einrichtungen von den Städten und Gemeinden und damit vom Steuerzahler vor Ort aufzubringen sein werden.
Im Gegensatz dazu betrugen für den Bund die Einnahmen aus der Versteigerung der bisher für die Drahtlosmikrofonie genutzten Frequenzen 4,38 Milliarden Euro. Dennoch wurde von der Bundesregierung in ihrem „Modell zur Ermittlung anrechenbarer Kosten bei den Drahtlos-Mikrofonanlagen“ lediglich ein Erstattungsbetrag von 124.000.000 Euro vorgesehen.
Mit einem direkten Brief an die Bundestagsabgeordneten der
einzelnen Wahlkreise versucht nun der Branchenverband EVVC auf diese Problematik aufmerksam zu machen und sowohl Regierung als auch Opposition zur kostendeckenden Kompensation der Seite 2 von 2 tatsächlich entstehenden Umrüstkosten, die ausschließlich der
Versteigerung der Frequenzen geschuldet sind, zu bewegen.
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